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Schafhalter liess neugeborenes Lamm erfrieren

Einem Oberländer Schafhalter war ein Lamm erfroren, weil er ärztliche Anweisungen zur Rettung des Tieres ignoriert hatte. Dafür erhielt er nun eine Busse und eine bedingte Geldstrafe.

Weil der Schafhalter es in Kauf genommen hat, dass das Tier an Unterkühlung sterben könnte, wurde er wegen Tierquälerei verurteilt. (Symbolbild: pixelio.de)

Schafhalter liess neugeborenes Lamm erfrieren

Neun Schafe hielt ein Zürcher Oberländer. Im Januar dieses Jahres befand sich die Herde draussen auf einer Weide, auf der lediglich ein Tieranhänger stand. Obwohl alle drei weiblichen Schafe hochträchtig waren und Mitte Monat ein Kälteeinbruch mit Temperaturen zwischen minus drei und plus zwei Grad bevorstand, brachte der 68-Jährige die Tiere nicht in einen Stall. So erblickten dann die insgesamt vier Lämmer, die geworfen wurden, im Freien das Licht der Welt.

Kurz darauf lag eines der Frischgeborenen «massiv unterkühlt» auf der Wiese, wie die Staatsanwältin in einem Strafbefehl festhält, der später zu dem Fall erlassen wurde. Das Tier «war bereits dermassen geschwächt, dass es seinen Kopf nicht mehr kontrolliert halten und sich kaum noch bewegen konnte».

Ein ausgerückter Tierarzt des kantonalen Veterinäramtes wies den Schafhalter dann mehrfach darauf hin, etwas zu unternehmen. Konkret forderte er ihn auf, das Lamm «mit allen Mitteln» – zum Beispiel Wärmelampe, Wärmeflaschen, Mitnahme in die Wohnung – aufzuwärmen, «um dessen Tod zu verhindern».

Der Halter brachte laut Strafbefehl anschliessend wohl zwei der Muttertiere und ihre Jungen in einen Laufstall. Das unterkühlte Lamm jedoch habe er nicht aufgewärmt, sondern es «lediglich auf ein Strohbett im Stall» gelegt. Dann verliess der Mann das Gebäude, «worauf das Lamm weiter leiden musste und schliesslich in der kommenden Nacht starb».

Busse von 2000 Franken

Dass das Frischgeborene an Unterkühlung sterben könnte, das habe der Schafhalter durch seine Passivität für möglich gehalten, beziehungsweise zumindest in Kauf genommen, fand die Staatsanwältin. Sie verurteilte den Mann deshalb kürzlich per Strafbefehl wegen Tierquälerei und Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz.

Es wurde eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 100 Franken ausgefällt. Während diese 9000-Franken-Strafe bedingt erlassen wurde, also nicht bezahlt werden muss, ist eine zusätzlich verhängte Busse von 2000 Franken zu begleichen. Dazu kommen noch Verfahrenskosten von 800 Franken. Die Tierquälerei kostet den Mann also fast 3000 Franken.

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