SP und Pro Egg gegen Sozialbehörde
In Gemeinden wie Wald oder Bäretswil ging die Auflösung der Sozialbehörde ohne grosse Diskussionen über die Bühne. Nicht so in Egg. Den Wunsch des Gemeinderates, die Sozialbehörde aufzulösen und deren Aufgaben an den Gemeinderat zu übertragen, teilen SVP, FDP und CVP nicht. Sie reichten im Dezember eine Initiative ein, um den Fortbestand der Sozialbehörde zu sichern.
Nun melden sich die Ortsparteien ProEgg und SP zu Wort – und sie stehen hinter dem Gemeinderat. Zwar kritisiert Pro Egg nach wie vor die Verknüpfung des Anliegens mit dem Gesamtpaket der Einheitsgemeinde, hat aber die Nein-Parole für die Initiative beschlossen. «Wir sehen in der vom Gemeinderat vorgeschlagenen Abschaffung eher eine Chance für die Stärkung des sozialen Bereiches als eine Schwächung», sagt Sergio Oesch, Präsident von Pro Egg. Die von den Initianten genannte Nähe der Sozialbehörde zur Bevölkerung sieht er zudem nicht nur als Vorteil. «Erstens kann diese auch zum Nachteil von unliebsamen Individuen und Machtmissbrauch genutzt werden. Zweitens können die Wahlen alle vier Jahren dazu führen, dass es politisch motivierte Brüche in der Kontinuität der Sozialarbeit gibt.» Dass die Sozialbehörde in der Form, wie sie heute existiert, funktioniert, will Oesch nicht bestreiten. «Aber funktionieren alleine reicht nicht», sagt er. «Wir wollen einen Fortschritt erzeugen.»
Zielführendere Lösung
Der politische Verein Pro Egg äusserte sich im letzten Frühling – im Vorfeld der Abstimmung über die neue Gemeindeordnung – wie die drei bürgerlichen Parteien kritisch zur geplanten Umverteilung der Aufgaben der Sozialbehörde auf den Gemeinderat und die Verwaltung. So bezeichnete Sergio Oesch die Abschaffung der Sozialbehörde damals als heikel. Parteiintern herrschte weitgehende Einigkeit darüber, «dass es die Sozialbehörde weiterhin in irgendeiner Form geben muss».
Nun, nach einer vertieften Auseinandersetzung, seien sich die ProEgg-Mitglieder einig, die Variante des Gemeinderates sei die bessere. Eine Lösung mit ausgebildeten, bei der Gemeinde angestellten Sozialarbeitern und einem Gemeinderatsausschuss scheine zielführender als die Beibehaltung einer gewählten Laien-Behörde, die nur noch über einen Restbereich urteilen könne.
Chance für Vereinheitlichung
Dass durch den Übergang der Zuständigkeit für das Vormundschaftswesen von der Gemeinde an die regionale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) ein wichtiger Aufgabenbereich der Sozialbehörde weggefallen ist, ist auch das grösste Argument des Gemeinderates für sein Anliegen. «Die Entwicklung im gesamten Bereich geht in Richtung Aufgabenverlagerung an ausgebildete Profis», sagt Sergio Oesch. «Die vom Gemeinderat vorgeschlagene Abschaffung ist ein weiterer Schritt in Richtung Professionalisierung, die wir grundsätzlich begrüssen.» Durch die Verlagerung der Aufgaben an die Verwaltung bestehe zudem die Chance für eine Beschleunigung und Vereinheitlichung von Entscheiden.
Erstmals äussert sich auch die Egger SP zur anstehenden Abstimmung. Sie begrüsst wie ProEgg die vom Gemeinderat vorgeschlagene Abschaffung als weiteren Schritt in Richtung mehr Professionalisierung. «Die Sozialbehörde hat ihre Kompetenzen weitgehend verloren», sagt Vorstandsmitglied Tamara Nüssle. «Heute hat sie keine hinreichenden Aufgaben mehr, welche nicht auch durch den Gemeinderat als Aufsichtsorgan wahrgenommen werden können.»
Aufblähung der Bürokratie
Die Nähe der Sozialbehörde zur Bevölkerung hält die SP weder für einen grossen Vor- noch Nachteil. «Sie kann im besten Fall zu einer höheren Aufmerksamkeit, und im schlechtesten Fall zu Bespitzelung führen», sagt Nüssle. «Der Gemeinderat, der die Aufgaben übernehmen würde, ist aber genauso in der Gemeinde verankert wie die Sozialbehörde.» Zudem könnte er die Fälle schneller behandeln, da seine Sitzungen in kürzeren Abständen stattfinden als die der Sozialbehörde. «Ein Beibehalt der Sozialbehörde wäre eine unnötige Aufblähung der Bürokratie», sagt Nüssle.
Das letzte Wort hat die Egger Bevölkerung. Sie stimmt am 5. Juni über die Teilrevision der Gemeindeordnung ab. Sollte die Initiative von SVP, FDP und CVP abgelehnt werden, würde die Sozialbehörde per Ende Legislatur im Jahr 2018 aufgelöst.
