Politik

Mutter will Tochter vor Freikirche schützen

Eine Mutter wehrt sich dagegen, dass der Kindsvater im Rahmen des gemeinsamen Sorgerechts die Tochter an Schulungen einer Freikirche in Uster mitnimmt. Die Behörden setzen vorerst auf Mediation.

Mutter will Tochter vor Freikirche schützen

Franziska F. (Name geändert) ist in Sorge. In Sorge um das Wohl ihrer sechsjährigen Tochter. Denn der getrennt lebende Kindsvater will die gemeinsame Tochter im ­Rahmen des gemeinsamen Sorgerechts an Veranstaltungen der School of Supernatural Ministry (SSM) in Uster mitnehmen – einer sektenähnlichen Glaubensgemeinschaft

Ob die Tochter bereits in Kontakt mit der SSM gekommen ist, weiss die Mutter nicht mit Sicherheit. Aber: «Meine Tochter erzählte oft, dass sie mit dem Vater unterwegs gewesen ist bei den Leuten, die beten.» In den vergangenen Jahren hatte der Ex-Partner gemäss Franziska F. die Tochter immer wieder in private Glaubenszirkel mitgenommen.

Keine Stellungnahme

«Ich habe mich immer dagegen gewehrt», so die Mutter, «die Gespräche mit meinem Ex-Partner haben jedoch nichts gebracht. Nun ist aber eine Freikirche mit sektenartigen Aspekten im Spiel. Ich will nicht, dass meine Tochter diesen Praktiken ausgesetzt ist.»

Die SSM Zürcher Oberland gab auf Anfrage keine Stellungnahme ab bezüglich der Be­fürchtung von Aussenstehenden über mögliche negative Einflüsse ihrer Praktiken auf Kinder.

Vor Kurzem sei ein Vorsprechen von ihr und ihrem Ex-Partner bei einer Beiständin der Kinder- und Jugendhilfe des ­Bezirks Meilen – wo die Mutter wohnt – nicht zielführend ge­wesen. «Der Kindsvater hat beim Gespräch jegliche negativen Einflüsse der Freikirche SSM in Abrede gestellt und mich als psychisch krank hingestellt, weil ich mir Sorgen um meine Tochter mache. Die Beiständin schaffte es meiner Meinung nach nicht, das Thema fair und ausgewogen zu behandeln, und hat mir sogar vorgeschlagen, ich solle die Freikirche selbst be­suchen, um mir ein Bild davon zu machen. Das habe ich empört abgelehnt.»

“Er hat zwei Gesichter”

Nach dem Gespräch erhielt die Mutter überraschend eine E-Mail vom Ex-Partner, worin er seinen Plan, die Tochter an SSM-Veranstaltungen mitzunehmen, «wohl als gescheitert» bezeichnet.

Doch Franziska F. traut ihrem Ex-Partner diesbezüglich nicht. «Er hat zwei Gesichter. Ich möchte eine rechtlich bindende Verfügung, die meine Tochter langfristig vor den Einflüssen dieser Freikirche schützt.»

Kesb zuständig

Die Stelle bezüglich einer mög­lichen Einschränkung des Sorgerechts des Kindsvaters wäre die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb). Grundsätzlich gilt gemäss Kesb-­Richtlinien zum gemeinsamen Sorgerecht unter anderem: «Bei Entscheidungen, die zwingend gemeinsam getroffen werden müssen und bei denen keine ­Einigkeit gefunden werden kann, kann die Kesb angerufen werden. Die Kesb kann die Eltern ermahnen, diesen Weisungen erteilen oder als geeignete Massnahme den Entscheid anstelle der Eltern treffen oder anderweitige Kindesschutzmassnahmen ergreifen. Diese Verfahren sind kostenpflichtig.»

Auf Anfrage gibt der Präsident der Kesb-Stelle Meilen, Kurt Giezendanner, an, dass seine Behörde grundsätzlich ­tätig werden könne, wenn ein Streitfall zwischen zwei Elternteilen im Rahmen des geteilten Sorgerechts die Lebensprägung des Kinds betreffe. «Diesbezüglich sind die beiden Elternteile jedoch verpflichtet, vorgängig einen Einigungsprozess durchzuführen. Es muss ersichtlich sein, dass sie sich ­bemühen, selbst eine Einigung zu erreichen», so Giezendanner.

Ebenfalls tätig werde die Kesb grundsätzlich, wenn das Kindeswohl zur Debatte stehe. «Ein diesbezüglicher Antrag eines Elternteils wiegt schwer und wird umfassend untersucht.»

Keine Beweise

Die Mutter möchte präventiv intervenieren. «Ich habe ja keine Beweise, dass regelmässige Besuche meiner Tochter bei der SSM schädlich sind und damit das Kindeswohl in Gefahr ist. Hingegen möchte ich aber keinesfalls abwarten, bis mögliche Schädigungen in der persönlichen Entwicklung meiner Tochter irreversibel sind.»

(Andreas Leisi)

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