Mit weniger Tempo zu weniger Unfällen
Im Sommer 2015 kollidierten ein Auto und ein Motorrad vor der Ausfahrt der Forchautostrasse in Esslingen. Dabei wurde der Motorradfahrer und seine Beifahrerin schwer verletzt. Ein Jahr zuvor, im Sommer 2014, kam bei einer Frontalkollision zweier Autos ein 69-jähriger Fahrzeuglenker sogar ums Leben. Dies sind nur zwei Beispiele von Unfällen, die sich auf der Esslinger Usterstrasse abgespielt haben. Auf dieser Strecke gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde.
Nun hat die Kantonspolizei Konsequenzen gezogen. Im Einvernehmen mit der kantonalen Baudirektion und dem Gemeinderat Egg senkt sie die Höchstgeschwindigkeit auf einem Abschnitt von rund 400 Metern auf 60 Kilometer pro Stunde, also dort, wo sich die Ein- beziehungsweise die Ausfahrt der Forchautostrasse befindet. «Die Kantonspolizei kam mit diesem Vorschlag auf uns zu», sagt der Egger Gemeindeschreiber Tobias Zerobin. «Unserer Meinung nach macht diese Änderung durchaus Sinn.»
Vorgegebener Massstab
Laut Stefan Oberlin, Mediensprecher der Kantonspolizei, gibt es einen vorgegebenen Massstab, um Unfallschwerpunkte zu definieren, die Sofortmassnahmen erfordern. «Dazu gehören Werte wie die Anzahl von Unfällen und Verletzten, die Anzahl Fahrzeuge, welche die Strasse befahren und vieles mehr.» Auf der Esslinger Usterstrasse habe es in den Jahren 2013 bis 2015 neun Verkehrsunfälle gegeben, in die 2 Motorräder und 16 Autos verwickelt waren. «Auch Berichte der örtlichen Polizei und von Verkehrspatrouillen über Beinahe-Unfälle oder Rückmeldungen aus der Bevölkerung fliessen in die Beurteilung mit ein», sagt Oberlin.
Eine Signalisationsänderung sei bei Situationen möglich, in denen eine Gefahr nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar oder nicht anders behebbar sei. «Auf einer Ausserortsstrecke, die mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde befahren wird, wählt man als Sofortmassnahme im Normalfall die Beschränkung auf 60 Kilometer pro Stunde.»
Keine Kosten für Gemeinde
In der amtlichen Publikation wird diese Beschränkung als temporär bis zur Realisierung neuer Knotenregime bezeichnet. «Sollte die Volkswirtschaftsdirektion eine Sanierung oder Neugestaltung der Strasse planen, können grössere Eingriffe als eine Signalisationsänderung diskutiert werden», sagt Oberlin.
Bis es so weit ist, bleibt es auf der Usterstrasse bei der Signalisationsänderung. Die vom Kapo-Sprecher als gering bezeichneten Kosten dafür übernimmt das kantonale Tiefbauamt. Für die Gemeinde Egg fallen keine Kosten an.
