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Über 200'000 Franken Invalidengelder ertrogen

Ein angeblich invalider Kosovo-Albaner aus Rüti hat nicht nur Invalidengelder ertrogen, sondern auch drei Einbrüche vorgetäuscht. Nun wurde er zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Über eine Viertelmillion Franken hatte ein Kosovo-Albaner aus Rüti von Versicherungen ertrogen. (BIld: Heidy Dietiker)

Über 200'000 Franken Invalidengelder ertrogen

Vor dem Zürcher Obergericht erschien der Kosovo-Albaner hinkend und an Krücken und legte am Prozess vor ein paar Tagen demonstrativ seinen linken Fuss auf einen Stuhl. Ein völlig anderes Bild schilderten die Unter­suchungen eines Privatdetektivs, der den heute 59-jährigen Ex-Chauffeur 2011 im Auftrag einer Versicherung längere Zeit be­obachtet hatte. Fotos bewiesen, dass der angeblich zu 100 Prozent arbeitsunfähige Mann, der Invalidengelder bezog, ohne weiteres in der Lage war, ohne Krücken zu gehen und längere Zeit mit seinem Hund zu spazieren. Zudem hatte er anstrengende Handwerksarbeiten an seinem Wohnhaus vorgenommen und Einkäufe erledigt.

Die Staatsanwaltschaft ging deshalb von einem gewerbsmässigen Betrug von Invalidengeldern aus. Der in der Anklage aufgerechnete Schaden, der durch Bezüge zwischen Februar 2009 und Oktober 2012 entstand, wurde mit über 227’000 Franken angegeben.

Diebstähle fingiert

Die geschädigte Versicherung war übrigens nicht aufgrund der Invalidengelder auf den Kosovo-Albaner aufmerksam geworden. Sie wurde misstrauisch, da der frühere Bauarbeiter zwischen 2008 und 2010 gleich drei Einbrüche in sein Einfamilienhaus in Rüti gemeldet hatte.

Beim ersten Einbruch machte er geltend, dass ihm die unbekannte Täterschaft 8000 Franken und Gegenstände für über 30’000 Franken gestohlen habe. Worauf ihm die Versicherung eine Leistung von 26’394 Franken ausbezahlte. Nur ein Jahr später kam es zum zweiten Fall, worauf ihm die Versicherung weitere 19’200 Franken überwies. Als es 2010 zum dritten Einbruch kam, zahlte die Geschädigte nichts mehr aus. Die Untersuchungsbehörden gingen davon aus, dass der Beschuldigte alle Einbrüche selber verübt hatte, um Versicherungsleistungen abzusahnen.

18 Monate bedingt in Hinwil

Im Juni 2015 musste sich der langjährige IV-Rentner vor Bezirksgericht Hinwil verantworten. Dabei gestand er lediglich ein ebenfalls eingeklagtes Verkehrsdelikt. Die Versicherungsbetrüge stellte er dagegen in Abrede.

Diesem Verhalten war teilweise Erfolg beschieden, da die Hinwiler Richter bei einigen Vorwürfen mangels Beweisen zu Freisprüchen kamen. Mit der Folge, dass sie den Strafantrag der Anklage auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren teilbedingt auf 18 Monate bedingt halbierten. Unter anderem auch, da das Landgericht den Schwindel bei den Invalidengeldern rechtlich bloss als Versuch einstufte.

Strafe deutlich erhöht

Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung legten Berufung ein. Während der Ankläger von klaren Betrügen ausging, verteidigte der Verteidiger die ärztlich dokumentierten Krankheiten seines Mandanten und kritisierte die Ergebnisse des Detektivs, der seine Observationen einseitig getätigt habe. Der Angeschuldigte selber begründete seine zwischenzeitlich «wunderbare» Genesung profan mit der Einnahme von Schmerzmitteln.

Das Obergericht glaubte ihm allerdings nicht und erhöhte die Strafe auf zwei Jahre, womit gerade noch der bedingte Vollzug ermöglicht wurde. Die Oberrichter gingen für den Zeitraum zwischen Mai 2011 und Oktober 2012 bei den Invalidengeldern von einem klaren und vollendeten gewerbsmässigen Betrug aus. So habe der Mann seinen verbesserten Gesundheitszustand bewusst verheimlicht. Auch beim zweiten und dritten Einbruch fällte das Gericht vor allem aufgrund fehlender Täterspuren Schuldsprüche aus. Wobei es letzteren Fall als Versuch würdigte. Beim ersten Einbruch kam es dagegen wie in Hinwil mangels Beweisen zu einem Freispruch.

Bei der Strafzumessung sprach der Vorsitzende angesichts der Schuldpunkte trotz der Straferhöhung von einem wohlwollenden Entscheid. Allerdings muss der Mann nun mit der Ausschaffung aus der Schweiz rechnen.    (Attila Szenogrady)

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