Bezirksrat befasst sich mit dem Zeughausareal
Die BPU-Gemeinderäte Paul Stopper und Werner Kessler, wie die Entwicklung des Zeughausareals finanziert wurde. Wie hoch die Kosten waren, hat der Stadtrat kürzlich in seiner Antwort auf eine schriftliche Anfrage von Stopper und Kessler aufgezeigt. Es sind dies 960‘000 Franken, die Hälfte davon wurde der Armasuisse als Besitzerin des Areals in Rechnung gestellt.
Kompetenz überschritten
«Das liegt deutlich über dem Kreditrahmen von 250‘000 Franken, den der Stadtrat für einmalige Ausgaben in eigener Kompetenz sprechen kann», sagt Stopper. Er und Kessler haben deshalb einen Stimmrechtsrekurs zuhanden des Bezirksrats eingereicht.
«Wir fühlen uns in den demokratischen Mitteln beschnitten und in unserem Stimmrecht verletzt», sagt Stopper. Seiner Meinung nach hätte der Stadtrat vor der Urnenabstimmung zum Zeughausareal im Jahr 2009 die Kostenfolge aufzeigen müssen. Damals ging es um die Zustimmung zum 5-Phasen-Plan für die Entwicklung des Areals und das grundsätzliche Einverständnis zum Kauf der einen Hälfte der rund 26 000 Quadratmeter von der Armasuisse. «Das Volk hat also Ja gesagt, ohne die finanziellen Konsequenzen der unakzeptabel teuren Planung zu kennen», so Stopper.
Bezirksrat soll Rüge erteilen
Nicht zuletzt bei den einzelnen durch den Gemeinderat legi timierten Planungsschritten hät te der Stadtrat lauf Stopper auf die Kosten hinweisen sollen. Für ihn ist klar: «Der Stadtrat hatte Angst vor unangenehmen Fragen aus dem Parlament.»
Er und Kessler fordern, dass der Bezirksrat dem Ustermer Stadtrat eine Rüge erteilt und ihn anweist, eine entsprechende Kreditvorlage zur nachträglichen Bewilligung vorzulegen. Dass der Stadtrat im Herbst dem Gemeinderat einen Kredit über 300‘000 Franken für die Umsetzung der 5. Phase der Arealentwicklung zur Zustimmung beantragte, bestärkt Stopper in seiner Haltung. «Nun wird plötzlich über Geld gesprochen. Das zeigt doch, dass es dem Stadtrat offenbar nicht ganz wohl ist mit der früheren Praxis.»
Gebunden – oder nicht?
Aufgrund des laufenden Verfahrens will der Stadtrat keine Stellung nehmen. Seine Haltung hat er aber schon in seiner Antwort auf die erwähnte Anfrage der beiden BPU-Gemeinderäte kundgetan. So betont er etwa, dass die Kreditlimiten gemäss Gemeinde ordnung eingehalten worden seien. Stopper widerspricht: «Dies allerdings nur, weil der Stadtrat die Kosten auf drei Posten verteilt. Diese Zerstückelung ist aber nicht zulässig.»
Weiter schreibt die Stadtregierung in ihrer Antwort, dass es sich bei dem ausgegebenen Geld um gebundene Ausgaben handle, dies aufgrund der Zustimmung des Volks im Jahr 2009 zum 5-Phasen-Plan für die Entwick lung des Zeughausareals. Stopper hingegen weist darauf hin, es seien danach weitere Entscheide mit Kostenfolge gefällt worden, die nicht gebunden seien. Ausserdem sei die Sache mit den gebundenen Ausgaben nicht so einfach. «Sonst könnte man aufgrund dieses Volksentscheids ja theoretisch zig Millionen nach eigenem Gutdünken einfach so ausgeben.»
