Kantonsrat für Sanierung der Aabach-Kraftwerke
Die zwölf historischen Wasserkraftanlagen am Aabach zwischen Wetzikon und Uster können wie geplant saniert werden. Mit 169 zu 0 Stimmen hat der Zürcher Kantonsrat am Montag, 8. Juni 2015, einen Beitrag aus dem Lotteriefonds von höchstens 21,1 Millionen Franken bewilligt. Die historischen Industrieanlagen mit ihren Kraftwerken und den dazu gehörenden Kanalanlagen seien von grossem landschaftlichem Reiz und ein wichtiger Teil der Technikgeschichte des Industriekantons Zürich im 19. Jahrhundert, sagte der Präsident der Kommission für Staat und Gemeinden, Jean-Philippe Pinto (CVP, Volketswil). Sowohl der Baudirektion als auch den Standortgemeinden Wetzikon, Seegräben und Uster sei es ein grosses Anliegen, die bestehende Kleinwasserkraftwerkskette am Aabach als Ganzes zu erhalten, führte Pinto weiter aus. Für die Sanierung sprächen denkmalpflegerische, wasserbauhistorische, energiepolitische und städtebauliche Gründe.
Nach Ansicht des Regierungsrates lassen sich die Kraftwerke am besten erhalten, wenn sie in Betrieb bleiben. Damit dies langfristig möglich ist, müssen sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, insbesondere den Bestimmungen des revidierten eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes. Da sich die erforderlichen Investitionen nur teilweise über den Betrieb der Kraftwerke finanzieren lassen, sind die einzelnen Kraftwerksbetreiber auf zusätzliche Mittel angewiesen. Die ungedeckten Investitionskosten werden deshalb durch den Lotteriefonds übernommen.
Lesen Sie mehr dazu im ZO/AvU vom Dienstag, 9. Juni 2015.

