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Wahlplakate auf privatem Grund erlaubt

Während Wahlplakate auf öffentlichem Grund kostenpflichtig enfernt werden, sind sie in Fällanden auf privaten Boden erlaubt, solange sie die Verkehrssicherheit nicht gefährden.

Wahlplakate auf privatem Grund erlaubt

Im Hinblick auf die Kantons- und Regierungsratswahlen sowie die National- und Ständeratswahlen hat der Gemeinderat von Fällanden die Handhabung der Wahlplakate generell geregelt. Sofern die privaten Grundeigentümer einverstanden sind, können Parteien sowie Unterstützungskomitees ihre Wahlplakate ohne die Einreichung eines entsprechenden Gesuchs aufstellen und aushängen. Allerdings sei vorgängig die hierfür zuständige Abteilung Bevölkerung und Sicherheit zu informieren. Die Plakate müssen so platziert werden, dass die Verkehrssicherheit in keiner Weise beeinträchtigt wird. Die Wahlplakate dürfen längstens zwei Monate ausgehängt werden und müssen spätestens zwei Tage nach dem jeweiligen Wahltag entfernt werden. Diese Regelung gilt auch für allfällige zweite Wahlgänge. Die Plakatierung auf gemeindeeigenem Grund ist untersagt. Unberechtigt aufgestellte Plakate werden entfernt und kostenpflichtig entsorgt.

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