Wirtschaft

Planted Foods darf Fleischersatz nicht mit Tierbegriffen vermarkten

Bundesgericht fällt Leitentscheid: Wenn auf ein konkretes Tier wie ein Poulet oder ein Schwein Bezug genommen wird, dann sei das täuschend.

Die Steaks von Planted Foods sehen aus wie echtes Fleisch – bestehen aber aus rein pflanzlichen Zutaten. (Archiv)

Foto: Manuela Matt

Planted Foods darf Fleischersatz nicht mit Tierbegriffen vermarkten

«Güggeli» oder «veganes Schwein»?

Die Firma aus Kemptthal schrieb auf ihre Produkte zeitweise Begriffe wie «planted.chicken». Das Bundesgericht sieht darin eine Täuschung der Konsumentinnen und Konsumenten.

Es sieht aus wie Poulet, schmeckt ähnlich wie Poulet, und auch auf der Verpackung steht «planted.chicken». Dennoch besteht das Produkt der Firma Planted Foods nicht aus Fleisch, sondern aus pflanzlichen Inhaltsstoffen. «100 Prozent Plant-based» steht auf der Verpackung.

Auch andere Produkte der Firma mit Sitz im Valley in Kemptthal lehnen sich an die Fleischindustrie an. Sie werden beworben mit Begriffen wie «veganes Schwein» oder «Güggeli». Ist diese Vermarktung zulässig? Das Bundesgericht in Lausanne kommt zum Schluss: Nein.

An einer öffentlichen Verhandlung legten die fünf Bundesrichterinnen und Bundesrichter Florence Aubry Girardin (Grüne), Yves Donzallaz (parteilos, ehemals SVP), Julia Hänni (Grüne), Marianne Ryter (SP) und Matthias Kradolfer (FDP) am Freitagmorgen ihre Argumente dar.

Einig waren sie sich nicht. Während Aubry Girardin, Donzallaz, Ryter und Kradolfer in den Bezeichnungen von Planted Foods eine Täuschung der Konsumentinnen und Konsumenten sah, hielt Hänni dagegen.

Sie wies darauf hin, dass es für den «durchschnittlichen Konsumenten» erkennbar sei, dass es sich um ein pflanzliches und nicht ein fleischhaltiges Produkt handle. «Ein pflanzliches Huhn gibt es nicht», so Hänni. Es sei ja auch allen klar, dass in einem Schokohasen kein Fleisch drin sei. Hänni sieht in Begriffen wie «planted.chicken» Phantasienamen und nicht eine eigentliche Sachbezeichnung.

Ihre Kolleginnen und Kollegen sahen das anders. Yves Donzallaz brachte in seinem Votum etwa die Maispoularde ins Spiel. Hier handelt es sich um ein Hühnchen, das ausschliesslich mit Mais gefüttert wird. Marianne Ryter argumentierte, dass allgemeine Begriffe wie Steak, Wurst oder Geschnetzeltes zulässig wären. Wenn aber auf ein konkretes Tier wie ein Poulet oder ein Schwein Bezug genommen wird, dann sei das täuschend.

Nach einer zweieinhalbstündigen Verhandlung urteilte das Gericht letztlich zu Ungunsten von Planted Foods. Der Entscheid fiel mit 4 zu 1 Stimmen. Der genaue Wortlaut des Urteils soll in den nächsten Tagen folgen.

Der Bund erzwang Urteil

Der Verhandlung in Lausanne ging eine lange Vorgeschichte voraus. Seit 2020 produziert das Unternehmen Planted Foods – ein Spin-off der ETH Zürich – in Kemptthal, zwischen Zürich und Winterthur, pflanzenbasierte Fleischalternativen.

2021 wurde das Kantonale Labor beim Unternehmen vorstellig. Per Verfügung verlangten die Zürcher Beamten von den Planted-Verantwortlichen, dass sie ihre Produkte ab sofort nicht mehr mit Begriffen, die sich an die Fleischindustrie berufen, anschreiben dürfen. Auch sie waren der Ansicht, dass Konsumentinnen und Konsumenten über den wahren Inhalt in den Verpackungen von Planted getäuscht werden könnten.

Gegen diese Verfügung erhob das Unternehmen Einsprache – und bekam recht. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich kam im Dezember 2022 zum Schluss, dass die Kennzeichnungen «mit den lebensmittelrechtlichen Vorschriften zum Täuschungsschutz» vereinbar seien.

In einer Studie – welche Planted Foods selbst in Auftrag gegeben hatte – gaben 93 Prozent der 777 befragten Personen an, dass sie erkennen würden, dass die Planted-Produkte vegetarischer Natur sind. Das Verwaltungsgericht begründete sein Urteil unter anderem mit den Ergebnissen dieser Studie.

Kurz nachdem das Zürcher Verwaltungsgericht sein Urteil gefällt hatte, schaltete sich der Bund ein. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (SP) reichte beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid ein.

Sie zeigten sich mit der Interpretation der lebensmittelrechtlichen Vorschriften des Gerichts nicht einverstanden. «Weil sich die Frage der Kennzeichnung veganer Fleischersatzprodukte auch künftig stellen wird, erhofft sich das EDI, dass das Bundesgericht durch seinen Entscheid Rechtssicherheit schafft», lautete die damalige Begründung.

Diesen Leitentscheid hat das Bundesgericht nun gefällt.

Planted Foods reagiert gelassen

Die Firma Planted Foods war mit einer mehrköpfigen Delegation zur Urteilsverkündung in Lausanne angereist. Sie nahmen das Urteil relativ gefasst zur Kenntnis.

«Für uns ist positiv, dass das Bundesgericht Begriffe wie Wurst, Steak oder Schnitzel für zulässig hält», sagte Mitbegründerin Judith Wemmer in einer ersten Reaktion. Das entspricht auch der Gesetzgebung im EU-Raum. Dass man Begriffe wie «Chicken» oder «Poulet» nicht mehr so prominent verwenden darf, damit könne das Unternehmen leben.

Auch habe das Gericht heute über Verpackungen aus dem Jahr 2021 geurteilt, so Wemmer. Diese seien in der Zwischenzeit mehrmals überarbeitet worden. Mit Tierbezeichnungen werden die heutigen Produkte kaum mehr beworben.

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