Temporeduktion zwischen Zürich-Nord und Brüttisellen
Bitte leise fahren!
Lärmschutz geht vor, urteilt das Bundesgericht zugunsten der Anwohner und verordnet eine nächtliche Temporeduktion auf der Autobahn A1.
150’000 Fahrzeuge verkehren hier täglich, bis zu 10’000 Fahrzeuge sind es pro Stunde. Die A1 zwischen Zürich-Nord und Brüttisellen gilt als meistbefahrene Autobahn der Schweiz – und ist chronisch verstopft. Mit einer permanenten Pannenstreifenumnutzung möchte das Bundesamt für Strassen (Astra) das Leiden der Autofahrerinnen und Autofahrer auf insgesamt 6,3 Kilometern lindern. Dagegen hatten sowohl die Stadt Zürich als auch der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) Einsprachen erhoben und diese bis vor das Bundesgericht weitergezogen.
Ja zum Spurausbau auf Kosten der Pannenstreifen, jedoch nur zusammen mit Massnahmen zugunsten der lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner, so hat nun das Bundesgericht in einem am 12. Mai veröffentlichten Urteil abschliessend entschieden.
Zeitverlust von lediglich 56 Sekunden pro Fahrt
Ein solches Urteil zugunsten der Wohnbevölkerung entlang von Nationalstrassen sei neu und wegweisend, freut sich Markus Knauss vom VCS. Bisher hätten sich Gerichte stets einseitig auf eine reine Kosten-Nutzen-Analyse abgestützt: ein paar Sekunden mehr Fahrzeit für viele Autofahrende versus ein paar Stunden mehr Ruhe für rund tausend Anwohnende.
Auch Stadträtin Simone Brander, Vorsteherin des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements der Stadt Zürich, freut sich, dass das Bundesgericht mit seinem Entscheid dem Lärmschutz mehr Gewicht beigemessen hat als einem geringen Reisezeitverlust von durchschnittlich lediglich 56 Sekunden pro Fahrt.
Noch 2021 gewichtete das vorgelagerte Bundesverwaltungsgericht nach einer Interessenabwägung die Mehrkosten aufgrund von Reisezeitverlusten höher als den Nutzen einer Temporeduktion und entschied gegen die Einsprachen von Stadt und VCS. Auf dem Abschnitt beträgt die Höchstgeschwindigkeit aktuell 100 km/h. Eine sogenannte Harmonisierungs- und Gefahrenwarnanlage reduziert bereits heute bei hohem Verkehrsaufkommen die geltende Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h. Eine generelle Reduktion während der Nachtzeit sei negativ für die Volkswirtschaft, begründete das Bundesverwaltungsgericht damals.
Fahrzeuge bis 7 Uhr abgebremst
Genau entgegengesetzt argumentiert das Bundesgericht und bemängelt die zu starke Gewichtung der kurzen Reisezeitverluste von der Vorinstanz, obwohl im Wesentlichen Freizeitfahrten betroffen seien. «Die Temposenkung kommt nicht nur jenen Personen zugute, die jetzt von Lärm über den Immissionsgrenzwerten betroffen sind, sondern auch allen übrigen Personen, die im Perimeter dieser Autobahn leben.» Die weitergehende Forderung um eine ganztägige Reduktion des Tempos auf 80 km/h wies das Gericht jedoch ab.
Dennoch sei das Urteil des Bundesgerichts ein wesentlicher Entscheid zugunsten des Lärmschutzes und der Gesundheit aller von Verkehrslärm Betroffenen, betont Markus Knauss. Bisher seien nächtliche Temporeduktionen jeweils auf die Zeit von 22 bis 6 Uhr begrenzt gewesen. Auf der A1 würden die Fahrzeuge jedoch bis 7 Uhr abgebremst, einer Uhrzeit, zu der die Hälfte der Schweizer Bevölkerung noch schlafe und so besonders von der Tempo- und Lärmreduktion profitiere.