Die Gemeindeverwaltung Bubikon hat schwierige Zeiten hinter sich. Nun mehren sich die Anzeichen dafür, dass dort wieder Ruhe einkehren kann. Abgesehen davon, dass ab September mit Urs Tanner ein neuer Gemeindeschreiber im Amt ist, tritt die Staatsanwaltschaft nicht auf eine Strafanzeige ein, die der damalige Gemeindeschreiber Stefan Mettler im Februar wegen Verleumdung sowie übler Nachrede gegen insgesamt 15 Mitarbeiter der Gemeinde und Personen eingereicht hat, die einen Bezug zur Gemeindeverwaltung haben.
Darüber hinaus hat der Bezirksrat Hinwil auch das aufsichtsrechtliche Verfahren zur Personalfluktuation in der Gemeindeverwaltung eingestellt, das sich gegen den Gemeinderat und Mettler gerichtet hat. Auslöser für das Verfahren war ein Zeitungsbericht im ZO/AvU gewesen. Im November letzten Jahres hatten darin mehrere Personen Kritik an der Amtsführung des Gemeindeschreibers geäussert und über 17 Abgänge und drei Krankschreibungen innert zweier Jahre berichtet. Weil sie sich vor Repressalien fürchteten, gaben einige damals anonym an, dass Mettler Angestellte, die zu kritische Fragen stellten, zur Kündigung genötigt oder sie degradiert habe.
« Da wir die Fakten kannten, ist das Resultat dieser Untersuchung für den Gemeinderat keine grosse Überraschung. »
Andrea Keller, Gemeindepräsidentin
Weil die Vorwürfe Hinweise enthielten, wonach Rechtsverletzungen vorliegen könnten, nahm der Bezirksrat die Personalfluktuation in der Folge genauer unter die Lupe. Am Donnerstag teilte er nun aber mit, dass er das Verfahren eingestellt hat. Der Beschluss ist nicht öffentlich einsehbar, und auch vereinzelte Passagen daraus wollte der Bezirksrat der Redaktion nicht zustellen. Ein Gesuch um Einsicht in den Beschluss könne erst nach Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses gestellt werden, was Anfang August der Fall sein dürfte.
« Wirkung wie ein Freispruch »

