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Justiz

Gemeinderat Wila erringt Etappensieg vor Verwaltungsgericht

Beim Bau des Kreisels in Turbenthal heisst es abwarten. Das Tiefbauamt hätte dem Rekurs des Gemeinderats Wila gegen die Verkehrsführung nicht die aufschiebende Wirkung entziehen dürfen.

Das kantonale Tiefbauamt muss mit der Sperrung der Tösstalstrasse zwischen Turbenthal und Wila warten. Und zwar bis der Rekurs des Gemeinderats Wila und von vier Privaten dagegen fertig behandelt ist. Das hat das Verwaltungsgericht am letzten Donnerstag entschieden, indem es der Beschwerde der Rekurrenten Recht gegeben hat, wie der «Landbote» kürzlich berichtete.

Unklar, wann Arbeiten starten

Das Gericht hat die aufschiebende Wirkung des Rekurses gegen die vom Tiefbauamt angeordnete Verkehrsführung während des Kreiselbaus in Turbenthal wieder in Kraft gesetzt. Damit hat es auch den Entscheid der Baudirektion rückgängig gemacht, die diesen Entzug in einem Zwischenentscheid noch für rechtens befunden hatte.

Konkret heisst das: Erst wenn der eigentliche Rekurs gegen die Verkehrsführung fertig abgehandelt ist, darf das Tiefbauamt während des Kreiselbaus den Verkehr so führen wie geplant – respektive wie die involvierten Instanzen dereinst entscheiden werden.

Das Tiefbauamt bevorzugt eine sechsmonatige Sperrung der Tösstalstrasse und eine Umleitung des Autoverkehrs über Schalchen, Ehrikon und Wildberg. Ebenso unklar ist nun, wann mit den Bauarbeiten gestartet werden kann.

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