Abo

Politik

Das sind die Reaktionen auf den publizierten Geheimbericht

Am Sonntag gelangten Inhalte des Abschlussberichts zum Ju-Air-Absturz an die Öffentlichkeit. Der Leiter der Ermittlungsbehörde nimmt Stellung.

Eigentlich hätte der Abschlussbericht zum Absturz einer Ju-52 am Piz Segnas (GR) im August 2018 im Oktober dieses Jahres veröffentlicht werden sollen. Doch jetzt publizierte die « Sonntagszeitung » Auszüge aus dem provisorischen Bericht, der in den Absturz involvierte Behörden und Personen übergeben wurde. Demnach sind die Piloten der Ju-Air viel zu tief in den Talkessel eingeflogen und es war ihnen gemäss dem provisorischen Bericht « nicht mehr möglich , eine Umkehrkurve zu fliegen » . In Folge des missglückten Wendemanövers schlug das Flugzeug senkrecht in den steinigen Boden unterhalb des Segnaspasses auf. 20 Menschen verloren beim Absturz ihr Leben.

Im Besitz des Abschlussberichts der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust), der zurzeit in der Vernehmlassung ist, ist die « Sonntagszeitung » . Diese publizierte am vergangenen Sonntag einen Artikel, in dem zahlreiche Passagen zum Unfallhergang und den zwei Piloten zitiert wurden. Besonders die Vorwürfe an die zwei Piloten (62- und 63-jährig), die die « HB-HOT » damals flogen, wiegen schwer. Sie sollen bereits vor dem Absturz wiederholt die Mindestflughöhe nicht eingehalten haben. Und von « Unverwundbarkeit » , « vermindertem Risikobewusstsein » und « fehlender Selbstkritik » schreiben die Ermittler im Bericht.

Doch wie konnte der Abschlussbericht der staatlichen Behörde überhaupt an die Medien gelangen? Der Leiter der Ermittlungen bei der Sust, Daniel Knecht, sagt gegenüber « Züriost » , dass nur die Sust an das Amtsgeheimnis gebunden sei. Doch: « Es ist zwar unfair gegenüber den anderen Stakeholdern aber nicht strafbar, den Bericht den Medien zuzuspielen. » Man könne also auch nicht mit Strafen drohen, so Knecht. « Wir appellieren jedoch an die Empfänger, dass der Bericht vertraulich behandelt werden soll. »

Die vor allem auch deshalb, weil eine vorzeitige Veröffentlichung einzelne Parteien verletzen könne, sagt Knecht. Und genau dies ist inzwischen eingetreten. Ein Anwalt der Hinterbliebenen eines Piloten wird im « Tages Anzeiger » zitiert, dass man mit « diversen Punkten » im Bericht zu den Piloten « nicht einverstanden » sei, da diese « auf falschen Fakten» beruhen würden. Sie fordern eine Korrektur des «tendenziösen Bildes der Piloten».

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?