Der Bubiker Gemeinderat will ein Stück des ehemaligen Stammgleises zwischen Bubikon und Wolfhausen verkaufen. Seit er die geplante Umwidmung der Landparzellen ins Finanzvermögen publik gemacht hat, brodelt es in der Gemeinde. Ende Februar hat sich sogar der Heimatschutz eingeschaltet und beim Bezirksrat Hinwil Rekurs gegen den Gemeinderatsbeschluss eingereicht. Nun liegt der Entscheid vor.
Der Bezirksrat tritt nicht auf den Rekurs ein, wie er in einer Mitteilung schreibt. Bezirksratspräsident Wolfgang Harder sagt, a us Sicht des Bezirksrates fehle dem Heimatschutz die Rechtsmittellegitimation, etwas gegen den Beschluss des Bubiker Gemeinderats zu unternehmen.
Kompliziertes Verfahren
Der Verein sei ausschliesslich für Heimatschutzangelegenheiten legitimiert . Der Bubiker Gemeinderat habe aber keine heimatschutzrechtliche Anordnung getroffen. Somit sei das Rekursverfahren erledigt. Der Zürcher Heimatschutz habe allerdings die Möglichkeit, beim Gemeinderat einen Unterschutzstellungsbeschluss für das Stammgleis zu verlangen.
Martin Killias, Präsident des Zürcher Heimatschutzes, gibt sich skeptisch. « Ich bin mir nicht sicher, ob der Entscheid des Bezirksrates in allen Teilen richtig ist. » Das Verfahren sei aber äusserst kompliziert. Die Kompetenzen des Bezirksrats seien mit jenen des Baurekursgerichts eng verwoben.

