Politik

Einbrecher kommt mit seinem Urteil «glimpflich» davon

Ein 29-Jähriger beging mit einem Kollegen letztes Jahr 16 Einbrüche in neun Tagen in Winterthur und Wiesendangen. Das Bezirksgericht Winterthur hatte ihn im März zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Zu hoch, fand dieser und zog den Fall weiter ans Obergericht.

Einbrecher kommt mit seinem Urteil «glimpflich» davon

Im März 2017 verübten zwei Männer in neun aufeinanderfolgenden Tagen 14 vollendete Diebstähle und zwei versuchte Einbrüche im Raum Winterthur und Wiesendangen. Gemeinsam drangen sie in Privatwohnungen und Einfamilienhäuser ein und erbeuteten insgesamt Wertsachen in der Höhe von über 130 000 Franken.

Das Obergericht Zürich verurteilte einen der beiden Beschuldigten am letzten Montag zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Der 29-jährige Albaner, der keinen festen Wohnsitz in der Schweiz hat, wird ausserdem für zehn Jahre des Landes verwiesen. Das Obergericht stützt damit jenes Urteil, welches das Bezirksgericht Winterthur ihm zuvor auferlegt hatte. Der Beschuldigte ist geständig, legte aber gegen das Urteil des Bezirksgerichts Berufung ein.

Gewaltsam Zutritt verschafft

«Ich bereue, was ich getan habe», sagte der 29-Jährige am Montag vor dem Obergericht. Am 8. März 2017 ist er mit einem Freund per Zug von Frankreich kommend in die Schweiz eingereist. Dies taten die beiden Männer angeblich mit der Absicht, um hierzulande zu arbeiten. Doch noch am selben Abend ihrer Ankunft begann das Duo mit den Einbrüchen im Raum Winterthur und Wiesendangen. «Uns ist das Geld ausgegangen», versuchte sich der Beschuldigte zu erklären.

Zwischen dem 8. und 16. März 2017 zogen die zwei Männer abends los und hielten Ausschau nach Häusern, wo niemand zuhause war. Mit einer Gartenhacke, Flachwerkzeug und anderen Gegenständen wuchteten sie gewaltsam Balkontüren und Fenster auf, um sich Zutritt zu den Liegenschaften zu verschaffen. Anschliessend durchsuchten die Männer die Räumlichkeiten, steckten vor allem Schmuck, Bargeld und Handys ein und flüchteten mit dem Diebesgut. Der 29-Jährige, der sich nun vor dem Obergericht verantworten muss, wurde am 16. März in Winterthur von der Polizei gefasst. Seither ist er in Haft.

Vorbestraft in Schweden

Zum Motiv seiner Tat gab der Beschuldigte an, aus Geldnot gehandelt zu haben. Er stamme aus ärmlichen Verhältnissen, habe keine Arbeit und wolle demnächst heiraten. Sein Vater, der als Landwirt in Albanien arbeitet, sei zudem schwer krank. «Mein Mandant hatte den Drang, ein neues Leben in einem anderen Land aufzubauen», sagte sein Verteidiger.

Der Angeklagte trägt jedoch keine weisse Weste. 2016 sass er in Schweden bereits mehrere Monate im Gefängnis, weil er dort Hauseinbrüche und Ladendiebstähle begangen hatte. Die schwedischen Behörden stellten ihm daraufhin ein Einreiseverbot für den Schengen-Raum aus. Dass dies auch für die Schweiz gilt, habe er nicht gewusst, verteidigte er sich.

«Glimpflich davongekommen»

Mit dem Urteil aus erster Instanz wollte sich der 29-Jährige nicht zufrieden geben. Er forderte eine Strafmilderung und zeigte sich reuig. «Ich möchte mich bei allen geschädigten Familien und Angehörigen entschuldigen. Ich leide im Gefängnis zutiefst und bitte sie deshalb höflichst, das Urteil in eine teilbedingte Strafe umzuwandeln», sprach er zum Richter.

«Eine Freiheitsstrafe von drei Jahren ist keineswegs zu hoch.»

Richter am Obergericht Zürich

Dieser hatte dafür wenig Verständnis. «Eine Freiheitsstrafe von drei Jahren ist keineswegs zu hoch und ein bedingter Strafvollzug steht hier ausser Diskussion.» Der Angeklagte sei mit einem solchen Urteil sogar glimpflich davongekommen, betonte der Richter. Mit den 16 begangenen Einbrüchen habe er schliesslich jedes Mal eine Konfrontation mit den Bewohnern in Kauf genommen. «Was in einem solchen Fall passiert wäre, wissen wir nicht. Es wäre alles möglich gewesen.» Auch die persönlichen Verhältnisse würden zu keiner Strafsenkung führen. «Von diesen Umständen haben sie schon lange gewusst. Ausserdem haben sie nichts aus ihrem Strafvollzug in Schweden gelernt», sagte der Richter zum Angeklagten.

Drei Jahre muss der 29-Jährige nun im Gefängnis verbüssen. Bei guter Führung könne er aber nach zwei Jahren frühzeitig entlassen werden. Das Strafmass seines Kollegen wird in einem separaten Verfahren festgelegt.

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