Neubewertung von Liegenschaften
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Der Regierungsrat plant, die Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte von Liegenschaften für die Steuerperiode 2025 neu zu bestimmen. Ralph Bauert vom Hauseigentümerverband Winterthur klärt Fragen, die rund um das Thema aufkommen.
Hauseigentümerverband Region Winterthur
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Der Kanton Zürich will die Steuerwerte und Eigenmietwerte von Liegenschaften auf die Steuerperiode 2025 neu festsetzen. Dafür wird die bisherige Weisung aus dem Jahre 2009 überarbeitet. Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen drohen die Steuerwerte um rund 50 Prozent, die Eigenmietwerte um zehn bis elf Prozent zu steigen.
Kein Ausgleich für langjährige Mieter und Eigentümer
Diese Neubewertung hat gravierende finanzielle Auswirkungen für Wohneigentümer. Die erwarteten steuerlichen Mehreinnahmen durch die Neubewertung 2025 betragen jährlich 170 Millionen Franken, bezahlt durch die Zürcher Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Beim Eigenmietwert droht zudem eine eklatante und unfaire Ungleichbehandlung von langjährigen Mietern und langjährigen Wohneigentümern.
Bei Mietern, welche seit 2009 im gleichen Mietobjekt wohnen, ist der Mietzins bis 2023 um acht Prozent gesunken, unter Berücksichtigung aller mietrechtlichen Erhöhungen und Senkungen. Für eine Gleichbehandlung von langjährigen Mietern und Wohneigentümern, muss der Eigenmietwert ebenfalls im gleichen Umfang reduziert werden, wenn der Eigentümer seit 2009 im gleichen Einfamilienhaus oder der gleichen Eigentumswohnung wohnt. Das Steueramt will den Eigenmietwert aber um elf beziehungsweise zehn Prozent erhöhen.
Bis Anfang Mai 2024 konnten Gemeinden, Parteien und Verbände Eingaben zur Vernehmlassung über die Neubewertung der Liegenschaften vom Regierungsrat einreichen. Der Hauseigentümerverband hat eine ausführliche Stellungnahme mit zwölf Anträgen und zwei Eventualanträgen eingereicht. Beim Eigenmietwert wird gefordert, dass dieser im gleichen Rahmen gesenkt wird wie bei langjährigen Mietverhältnissen. Wenn diese Forderung nicht erfüllt wird, muss der Eigenmietwert zumindest gleichbleiben und darf erst bei einer Handänderung angepasst werden.
Risikobereinigter Steuerwert
Neben dem Eigenmietwert hat der Hauseigentümerverband bei der Vernehmlassung auch beim Steuerwert, welcher um rund 50 Prozent erhöht werden soll, mehrere Änderungsanträge eingebracht. Zum Beispiel soll sich der Steuerwert nicht nach den rekordhohen Immobilienwerten ausrichten, sondern soll risikobereinigt tiefer ausfallen. Mehr Informationen zur geplanten Neubewertung sowie die gesamte Stellungnahme finden Sie auf der Website des Hauseigentümerverbands Region Winterthur.
Weitere Informationen und die gesamte Stellungnahme vom Hauseigentümerverband unter: https://www.hev-winterthur.ch/artikel/neubewertung-der-liegenschaften-und-eigenmietwerte-im-kanton-zuerich/
