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Justiz

Seltener Fall

Mutter missbrauchte Identität ihrer Tochter

Ein Vermögensdelikt innerhalb der eigenen Familie - auch das gibt's, wie ein Oberländer Fall zeigt.

Die Frau hatte bei der Migros-Onlinebestellung einfach nicht den eigenen, gesperrten Namen eingegeben – und es klappte.

Foto: Screenshot

Mutter missbrauchte Identität ihrer Tochter

Seltener Fall

Eine Oberländerin hatte auf betrügerische Weise bei der Migros Waren ergattert, indem sie im Namen der Tochter agierte. Ein Trick, der sich nicht lohnte.

 

Seit dem 1. September 2023 gibt es im Schweizer Strafgesetzbuch einen Straftatbestand mit dem Titel «Identitätsmissbrauch». Der neue Artikel ermöglicht, jemanden zu bestrafen, der «die Identität einer anderen Person ohne deren Einwilligung verwendet, um dieser zu schaden oder um sich oder einem Dritten einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen».

Die Staatsanwaltschaft See/Oberland hat kürzlich nun per Strafbefehl eines der ersten Urteile im Kanton Zürich nach dem neuen Artikel gefällt – aber nicht etwa gegen einen international tätigen, gerissenen Cyberkriminellen, der mit einer fremden Identität auf grossem Beutezug war, sondern gegen eine Frau aus dem Oberland, die ein einziges Mal und im kleinen Rahmen gegen das Gesetz verstiess.

Bestellung im Onlineshop aufgegeben

Die heute 59-Jährige hatte Ende 2024 eine Bestellung im Onlineshop der Migros getätigt. Da sie jedoch laut Strafbefehl «infolge Bonitätsproblemen» nichts mehr bei der Migros online einkaufen durfte, wich sie für den Kauf einfach auf eine andere Identität aus: auf diejenige ihrer Tochter.

Die Mutter gab bei der Bestellung via Internet also wahrheitswidrig die Personalien ihres Kinds ein – und es klappte. Die Frau konnte auf Rechnung der offenbar nicht eingeweihten Tochter Waren für 92 Franken beziehen.

Über 1000 Franken Kosten

Wie die Sache auskam, wird im Strafbefehl nicht geschildert. Die Tochter zeigte dann jedoch ihre eigene Mutter an, und diese wurde wegen Identitätsmissbrauch verurteilt.

Die 59-Jährige erhielt – als Zusatzstrafe zu einer früheren bedingten Geldstrafe – eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 70 Franken. Bezahlen muss sie eine zusätzlich verhängte Busse von 300 Franken. Dazu kommen noch 800 Franken Verfahrenskosten. Also eine Rechnung von 1100 Franken oder über elfmal mehr als der Wert der Waren, die die Frau bezogen hatte.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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