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Meinung

Kommentar zur Stellvertreterregelung

Bleibt der Volkswille auf der Strecke?

Auf unsere Demokratie sind wir stolz. Wir wählen unsere Volksvertreter ins Parlament. Auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Doch was, wenn jemand länger ausfällt? Dann fehlt eine Stimme – die manchmal das Zünglein an der Waage ist.

Bleibt der Volkswille auf der Strecke?

Kommentar zur Stellvertreterregelung

Auf unsere Demokratie sind wir stolz. Wir wählen unsere Volksvertreter ins Parlament. Auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Doch was, wenn jemand länger ausfällt? Dann fehlt eine Stimme – die manchmal das Zünglein an der Waage ist.

Schweizerische Volkspartei. Der Name ist Programm. Nur zu gerne inszeniert sich die Partei in der politischen Landschaft der Schweiz selbst als die primäre Hüterin der direkten Demokratie und der Volksrechte. Die Partei sieht darin die konsequente Verteidigung der Souveränität des Stimmvolks.

Doch tut sie das auch konsequent?

Das Wetziker Parlament diskutiert eine mögliche Stellvertreterregelung für Parlamentarier, die aufgrund von Krankheit, Militärdienst, Schwangerschaft und Ähnlichem drei oder mehr Monate ausfallen. Im Moment bleiben diese Sitze leer, und es fehlt eine Stimme. Doch diese eine Stimme vertritt möglicherweise mehrere hundert Stimmen – nämlich jene der Wahlberechtigten, die diese Person als Volksvertreter gewählt haben. Das ist eigentlich undemokratisch und widerspricht dem Kernanliegen der Volkspartei.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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