Zeichen der Erinnerung
Tribüne
Die Zwangs-Fremdplatzierung von Menschen ist ein düsteres Kapitel der Schweizer Geschichte. Eines, an das wir uns aber immer wieder erinnern sollten, wie «Tribüne»-Autor Jörg Kündig mahnt.
Zum Autor: Jörg Kündig ist FDP-Kantonsrat und Gemeindepräsident von Gossau
Lange waren die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen, wie sie in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bis ins späte 20. Jahrhundert verfügt und vollzogen wurden, ein kaum beachteter Aspekt der Schweizer Geschichte. Basis für diese Massnahmen waren das Gesetz über staatliche Korrekturanstalten von 1879 oder das Gesetz über die Versorgung von Jugendlichen, Verwahrlosten und Gewohnheitstrinkern aus dem Jahr 1925. Ab 1912 war ein administrativer Freiheitsentzug im Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) legitimiert. Die ursprünglich armenpolizeiliche «Anstaltsversorgung» wurde zu einem Instrument, nicht nur arme, sondern auch «liederliche», «lasterhafte», «verwahrloste» oder «trunksüchtige» Menschen in Anstalten und Einrichtungen wegzusperren, zu «versorgen». Dabei wurden die Massstäbe von den jeweiligen Behörden gesetzt.
Im Jahr 2010 entschuldigte sich Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf im Namen des Bundesrats. 2013 erfolgte dies durch Bundesrätin Simonette Sommaruga für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. 2016 schliesslich wurde ein sogenanntes Aufarbeitungsgesetz in Kraft gesetzt. Darin wurde festgehalten: «Der Bund setzt sich dafür ein, dass die Kantone Zeichen der Erinnerung schaffen.»

