Zeichen der Erinnerung
Tribüne
Die Zwangs-Fremdplatzierung von Menschen ist ein düsteres Kapitel der Schweizer Geschichte. Eines, an das wir uns aber immer wieder erinnern sollten, wie «Tribüne»-Autor Jörg Kündig mahnt.
Zum Autor: Jörg Kündig ist FDP-Kantonsrat und Gemeindepräsident von Gossau
Lange waren die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen, wie sie in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bis ins späte 20. Jahrhundert verfügt und vollzogen wurden, ein kaum beachteter Aspekt der Schweizer Geschichte. Basis für diese Massnahmen waren das Gesetz über staatliche Korrekturanstalten von 1879 oder das Gesetz über die Versorgung von Jugendlichen, Verwahrlosten und Gewohnheitstrinkern aus dem Jahr 1925. Ab 1912 war ein administrativer Freiheitsentzug im Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) legitimiert. Die ursprünglich armenpolizeiliche «Anstaltsversorgung» wurde zu einem Instrument, nicht nur arme, sondern auch «liederliche», «lasterhafte», «verwahrloste» oder «trunksüchtige» Menschen in Anstalten und Einrichtungen wegzusperren, zu «versorgen». Dabei wurden die Massstäbe von den jeweiligen Behörden gesetzt.
Im Jahr 2010 entschuldigte sich Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf im Namen des Bundesrats. 2013 erfolgte dies durch Bundesrätin Simonette Sommaruga für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. 2016 schliesslich wurde ein sogenanntes Aufarbeitungsgesetz in Kraft gesetzt. Darin wurde festgehalten: «Der Bund setzt sich dafür ein, dass die Kantone Zeichen der Erinnerung schaffen.»
Auch der Kanton Zürich hat sich in der Folge mit diesem Teil seiner Geschichte auseinandergesetzt. Es wurden 500’000 Franken zur Verfügung gestellt und 2018 eine entsprechende Studie mit dem Titel «Menschen korrigieren» veröffentlicht. Mit der jetzt gestarteten Kampagne «Zeichen der Erinnerung» soll ein neues Kapitel der Aufarbeitung gestartet werden. Mit Hinweistafeln in den Gemeinden soll an die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen erinnert werden. Per QR-Code auf den Hinweistafeln und auf der Website www.zde.zuerich befinden sich Informationen zu Menschen und Institutionen, welche betroffen oder beteiligt waren. Nicht anklagend, sondern informativ. Das ergibt einen Einblick in unsere Vergangenheit, welche hoch spannend, gleichzeitig aber auch erschreckend ist. Es wurden Menschen beispielsweise als willensschwach und haltlos bezeichnet, diagnostizierte psychische Erkrankungen wurden mit rabiaten Massnahmen «therapiert», es gab Bildungsunfähigkeit wegen anscheinend erworbener Idiotie, oder auffälliges Verhalten von Mädchen in der Öffentlichkeit wurden zur Anzeige gebracht. Und alles führte dann zu eben «fürsorgerischen Zwangsmassnahmen». In diesem Zusammenhang sei auch daran erinnert, dass die Gemeinden – sogar der Gemeindepräsident – bis 2012 einen sogenannten Fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) anordnen konnte.
Mit fünf Pilotgemeinden wird dieses bedeutungsvolle Projekt gestartet. Neben Rheinau, Wettswil am Albis und Stäfa sind aus dem Zürcher Oberland die Stadt Uster und die Gemeinde Wald dabei. Es wäre schön, wenn weitere Gemeinden folgen würden, denn eines hat die Nachforschung in den Geschichtsbüchern deutlich gemacht: Es gibt wohl keine Gemeinde, aus der nicht von solchen Vorkommnissen zu berichten wäre.
«Zeichen der Erinnerung» ermöglicht es, nicht nur aufzuarbeiten, sondern bietet auch die Gelegenheit, dass wir uns an die Betroffenen erinnern, und zwar auf eine Art und Weise, die eine gerechtere Beurteilung ihrer Persönlichkeiten möglich macht. Eine gute Sache also, denn das Erinnern an die Vergangenheit und das entstandene Bewusstsein hilft, Verbesserungen in der Zukunft zu erreichen.
