Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Abo

Meinung

Ufgschnappt

Bubikons Feuerwerksverbot kriegt ein Fragezeichen ab

Verbotsplakat versus Spraydose: In Bubikon sollte es dieses Jahr friedlich «gnüsse statt chlöpfe» heissen. Offenbar passt das nicht allen.

Das Feuerwerksverbot in Bubikon stellt das ein oder andere Fragezeichen in den Raum.

Foto: Marcel Vollenweider

Bubikons Feuerwerksverbot kriegt ein Fragezeichen ab

Ufgschnappt

Verbotsplakat versus Spraydose: In Bubikon sollte es dieses Jahr friedlich «gnüsse statt chlöpfe» heissen – doch nicht alle teilen offenbar den Wunsch nach Stille.

von Marcel Vollenweider

Nachdem sich Bubikon bereits im letzten Jahr gegen das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ausgesprochen hatte, wurde die Bevölkerung heuer mit dem Slogan «Gnüsse statt chlöpfe» daran erinnert.

An Bubikons Eingangspforten und auch im Zentrum waren Tafeln mit entsprechenden Hinweisen platziert worden. Nicht überall blieben diese Plakate jedoch unbehelligt.

Verspraytes Plakat

Am Standort einer Tafel nahe der Bushaltestelle beim Gasthof Löwen wurde ein Plakat mit einer Spraydose verunstaltet. Offenbar hatte jemand Lust auf ein bisschen gestalterische Freiheit: Ein Fragezeichen in knallroter Farbe ziert nun eines der Plakate – ganz im Sinne von: «Ich bin nicht einverstanden, aber ich formuliere es höflich kryptisch.»

Welche Botschaft mit dem in roter Farbe gehaltenen Fragezeichen sonst einhergehen könnte, erschliesst sich beim Betrachten nicht ganz.

Aber Interpretationen gibt es viele: Vielleicht ein stiller Protest gegen das Verbot? «Wozu das alles?» Oder vielleicht auch einfach: «Mist, die Spraydose ist leer, es reicht aber gerade noch für ein Fragezeichen.»

Allenfalls die Überlegung: «Wenn schon lärmendes Feuerwerk verboten ist, dann darf man sich wenigstens die Freiheit nehmen, Plakate zu verunstalten.»

Ein Plakat, um das Plakat zu schützen?

Klar ist aber: Das Verschmieren von Plakaten im öffentlichen Raum ist nicht Ausdruck jugendlicher Kreativität, sondern schlicht Sachbeschädigung. Ein Kavaliersdelikt ist das keineswegs – eher ein kleines kreatives Eigentor.

Bleibt die Frage: Braucht es bald ein weiteres Plakat neben dem Plakat, das darauf hinweist, dass man Plakate nicht beschmieren darf? Und wer beschützt dann dieses neue Plakat vor dem nächsten Fragezeichen?

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns