Bubikons Feuerwerksverbot kriegt ein Fragezeichen ab
Ufgschnappt
Verbotsplakat versus Spraydose: In Bubikon sollte es dieses Jahr friedlich «gnüsse statt chlöpfe» heissen – doch nicht alle teilen offenbar den Wunsch nach Stille.
von Marcel Vollenweider
Nachdem sich Bubikon bereits im letzten Jahr gegen das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ausgesprochen hatte, wurde die Bevölkerung heuer mit dem Slogan «Gnüsse statt chlöpfe» daran erinnert.
An Bubikons Eingangspforten und auch im Zentrum waren Tafeln mit entsprechenden Hinweisen platziert worden. Nicht überall blieben diese Plakate jedoch unbehelligt.
Verspraytes Plakat
Am Standort einer Tafel nahe der Bushaltestelle beim Gasthof Löwen wurde ein Plakat mit einer Spraydose verunstaltet. Offenbar hatte jemand Lust auf ein bisschen gestalterische Freiheit: Ein Fragezeichen in knallroter Farbe ziert nun eines der Plakate – ganz im Sinne von: «Ich bin nicht einverstanden, aber ich formuliere es höflich kryptisch.»


Welche Botschaft mit dem in roter Farbe gehaltenen Fragezeichen sonst einhergehen könnte, erschliesst sich beim Betrachten nicht ganz.
Aber Interpretationen gibt es viele: Vielleicht ein stiller Protest gegen das Verbot? «Wozu das alles?» Oder vielleicht auch einfach: «Mist, die Spraydose ist leer, es reicht aber gerade noch für ein Fragezeichen.»
Allenfalls die Überlegung: «Wenn schon lärmendes Feuerwerk verboten ist, dann darf man sich wenigstens die Freiheit nehmen, Plakate zu verunstalten.»
Ein Plakat, um das Plakat zu schützen?
Klar ist aber: Das Verschmieren von Plakaten im öffentlichen Raum ist nicht Ausdruck jugendlicher Kreativität, sondern schlicht Sachbeschädigung. Ein Kavaliersdelikt ist das keineswegs – eher ein kleines kreatives Eigentor.
Bleibt die Frage: Braucht es bald ein weiteres Plakat neben dem Plakat, das darauf hinweist, dass man Plakate nicht beschmieren darf? Und wer beschützt dann dieses neue Plakat vor dem nächsten Fragezeichen?
