«Tribüne »
Autos, Cargobikes, Trottinetts: Die Zahl der Fortbewegungsmittel nimmt immer mehr zu, die Fläche für entsprechende Abstellplätze aber nicht. Ein Problem, dem sich «Tribüne»-Autor Stephan Weber auch auf politischer Ebene widmet.
Mich erstaunt es immer wieder, welche Vielzahl von unterschiedlichen Fortbewegungsmitteln sich auf unseren Strassen tummelt. Wir haben viele individuelle Möglichkeiten, was sehr begrüssenswert ist, solange gegenseitig Umsicht und Respekt gewährt werden.
Unsere Verkehrsvehikel haben sich im Lauf der Zeit verändert, den technischen Möglichkeiten und dem Trend angepasst. Gewachsen ist die Anzahl, geblieben ist der Platzbedarf im öffentlichen Raum und für die Parkierung.
Der Kantonsrat hat ein heisses Eisen angefasst und die kantonalen Grundlagen im Planungs- und Baugesetz für die kommunalen Parkierungsverordnungen wesentlich überarbeitet. Im Namen der FDP habe ich mich in der Kommission Planung und Bau für eine Liberalisierung der Parkierungsgesetzgebung eingesetzt.
Die Gemeinden sollen bedarfsgerecht mehr Möglichkeiten erhalten, ihre Parkierungsverordnung zu gestalten. Neu soll nicht mehr eine starre Anzahl Parkplätze vorgegeben werden, sondern flexibel nutzbare Abstellflächen.
Gemäss dem überarbeiteten Gesetz können Gemeinden den Parkierungsbedarf nun flexibler auslegen, und auf Antrag der Grundeigentümer kann auch eine geringere Anzahl Parkplätze genehmigt werden. Dies hilft speziell bei der angestrebten baulichen Verdichtung in innerstädtischen Gebieten. Zum Beispiel können teilweise zusätzliche attraktive Wohnungen in Dachgeschossen von Ortszentren wegen fehlender Parkflächen nicht realisiert werden.
Es hat sich gelohnt, das heisse Eisen Parkierung zu reformieren. Parteiübergreifend konnte ein hart erkämpfter Kompromiss ausgearbeitet werden. Wir Bürgerlichen hätten gerne noch weiter gehende Freiheiten und weniger Detailbestimmungen im Gesetz gesehen.
Die Linken und die Grünen konnten dafür keine neuen Regulierungen wie die Gebührenpflicht von Besucherparkplätzen für das Kleingewerbe bei Metzgereien oder Bäckereien im Gesetz festhalten. So mussten für den gutschweizerischen Kompromiss wie immer alle Federn lassen.
Am Schluss ist mit dem mehrheitsfähigen Kompromiss ein zeitgemässes Gesetz entstanden, welches ausgewogen den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht wird. Nun ist es an den Gemeinden und Städten, bei der Revision ihrer Parkierungsverordnung den gewonnenen Spielraum auszunutzen.
Die Verkehrsmittel werden sich auch in Zukunft weiter verändern. Aus diesem Grund ist es aus meiner Sicht so wichtig, flexibel nutzbare Abstellflächen bereitzustellen.
