«Beihilfe zum Suizid» lautet der Fachbegriff für das, was wir gemeinhin Sterbehilfe nennen. Es geht hier darum, dem Patienten die tödliche Substanz zu vermitteln, die der Suizidwillige ohne Fremdeinwirkung selber einnimmt.
Organisationen wie Exit oder Dignitas leisten Suizidhilfe im Rahmen des Gesetzes. Sie sind nicht strafbar, solange ihnen keine selbstsüchtigen Motive vorgeworfen werden können. In allen Fällen muss der letzte Schritt zur Selbsttötung durch die betroffene Person selbst erfolgen.
Vor einigen Jahren forderte im Kanton Zürich eine Initiative das Verbot von Beihilfe zum Suizid. Dieses Begehren wurde vom Stimmvolk haushoch abgelehnt. Wer also die Dienste von den vorgenannten Organisationen in Anspruch nehmen will, der hat heute schon die Möglichkeiten dazu.
Jeder Anbieter entscheidet, welche Dienstleistungen und Produkte er anbietet und welche nicht.
Ein Vorstoss von SP, Grüne und GLP fordert jetzt, dass alle Zürcher Pflegeheime den Sterbehilfeorganisationen Zutritt gewähren müssen, damit sie ihre Dienste in den Räumlichkeiten des entsprechenden Heims anbieten können.

