Mehr Sicherheit bei Not-Transfers vom Geburtshaus Bäretswil ins GZO-Spital
Der Fall liegt nun vier Jahre zurück: Im Januar 2018 wird eine Mutter vom Geburtshaus Zürcher Oberland in Bäretswil nach einem fünfstündigen Geburtsstillstand notfallmässig per Ambulanz ins Partnerspital Wetzikon gebracht. Dort wird nach einem Kaiserschnitt der Tod des Kindes festgestellt.
Im Mai 2019 eröffnet die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen drei Hebammen des Geburtshauses eine Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und allfälligen weiteren Delikten.
Diese Untersuchung zieht sich hin. Im März letzten Jahres sagte die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich nur: «Am Verfahren als Parteien beteiligt sind mutmasslich in das Geschehen involvierte Personen, unter anderem die Eltern des verstorbenen Kindes.» Bisher seien in diesem aufwändigen Verfahren die Beschuldigten zum Vorwurf und zum Inhalt diverser Gutachten befragt worden, so die Staatsanwaltschaft weiter.
Und: «Vor einem möglichen Abschluss des Vorverfahrens gilt es, mit den Rechtsvertretern der Parteien zu klären, inwiefern das Verfahren zu ergänzen ist.» Bis heute sei dieser Prozess am Laufen, so die Staatsanwaltschaft auf aktuelle Anfrage.
Strategiewechsel: Frühzeitige Verlegung
Nicht nur die betroffenen Eltern wollen, dass der Fall endlich geklärt wird. Das zeigt eine Nachfrage beim Geburtshaus Bäretswil. Sarah Nyffeler, Kommunikationsbeauftragte des Geburtshauses: «Auch wir möchten, dass es vorwärts geht.» Zur konkreten Rolle des Geburtshauses bei der Strafuntersuchung nimmt Nyffeler keine Stellung.
Sie verweist jedoch auf den seit dem Kindstod laufenden Strategiewechsel im Geburtshaus bezüglich Sicherheit bei Verlegungen. «Unser Qualitätsmanagement ist nun darauf ausgerichtet, frühzeitig zu verlegen. Dies insbesondere mit Rücksicht darauf, dass das Verlegungsspital genügend Vorlaufzeit für die Planung notwendiger Massnahmen hat.»
Eine Aussage, die auch von Eltern gestützt wird. So schrieb ein Vater im Januar dieses Jahres in einer öffentlichen Google-Bewertung zum Geburtshaus Zürcher Oberland: «Meine Frau musste nach dem Versuch, natürlich im Geburtshaus zu gebären, ins Spital transferiert werden, da die Anzeichen für eine natürliche Geburt nicht mehr optimal standen. Rechtzeitig wurden wir vom Sanitäter-Team in Begleitung unserer Hebamme ins Spital gebracht. Unsere Hebamme hat sich fürsorglich um eine sehr gute Übergabe gekümmert.»
Und eine andere Mutter schreibt: «Leider musste ich ins Spital verlegt werden. Die Hebammen haben mich aber sehr gut unterstützt und ihr Bestes gegeben.»
Schriftliche Richtlinien
Partnerspital des Geburtshauses ist das GZO Wetzikon. Wie die Medienstelle auf Anfrage sagt, habe sich die Zusammenarbeit bezüglich der Verlegungspraxis «deutlich verbessert». Es seien schriftliche Richtlinien vereinbart worden, die laufend kontrolliert werden. 2021 seien rund 80 Frauen aus dem Geburtshaus in Bäretswil aufgrund von Geburtsstillstand, einer auffälligem Kardiotokografie oder kurz nach der Geburt mit offenen Fragen bezüglich Blutungen, unvollständiger Placenta oder Geburtsverletzungen ins GZO verlegt worden, so die Medienstelle weiter.
«Das Geburtshaus hat sämtliche Kritikpunkte bereits vor längerem behoben.»
Sarah Nyffeler, Kommunikationsbeauftragte Geburtshaus Bäretswil
Gemäss Geburtshaus sind auch weitere Kritikpunkte, welche von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich (GD) 2019 im Rahmen eines Aufsichtsverfahrens und unter Androhung des Entzugs des Leistungsauftrags gemacht wurden, «heute vom Tisch». Dabei ging es unter anderem um die unsachgemässe Verabreichung von Wehenmitteln, Mängel bei der Feststellung von Vital-Zeichen von Mutter und Kind oder der Aufnahme von Gebärenden mit Risikofaktoren.
«Das Geburtshaus hat sämtliche Kritikpunkte bereits vor längerem behoben und das wurde in einer Überprüfung im letzten Jahr von der Gesundheitsdirektion bestätigt», so Nyffeler. Deshalb sei davon auszugehen, dass das aufsichtsrechtliche Verfahren in diesem Frühjahr abgeschlossen werde.
Die GD bestätigt das jedoch nicht. « Zum Ausgang des aufsichtsrechtlichen Verfahrens können wir erst nach dessen Abschluss Stellung nehmen», so Patrick Borer, Leiter der GD-Kommunikation.
Gute Aussichten
Für einen positiven Ausgang des Verfahrens spricht die Mitte März von der Gesundheitsdirektion veröffentlichte, provisorische neue Spitalliste. Das Geburtshaus Zürcher Oberland ist mit dem Geburtshaus Delphys in der Stadt Zürich und dem neu geplanten Geburtshaus Winterthur auf der Liste.
Damit könnte das Geburtshaus in Bäretswil ab Januar 2023 ihre Leistungen wieder bedingungslos über die Krankenkassen abrechnen. Währenddessen warten jedoch die Eltern des zu Tode gekommenen Kindes nach wie vor auf rechtliche Klärung des traumatischen Vorfalls. ( Andreas Leisi)