Lockerung des Einwasserverbots im Zürcher Oberland – aber unter Auflagen
Verbreitung der Quaggamuschel
Die Ausbreitung der Quaggamuschel soll im Zürcher Oberland durch neue Einwasserregelungen eingedämmt werden. Ab Januar 2025 dürfen Boote nur noch in registrierten Heimgewässern verkehren.
Ab dem 6. Januar 2025 dürfen Boote im Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee wieder einwassern – unter der Bedingung, dass sie ausschliesslich in einem der Seen verkehren. Die kantonale Baudirektion gab die Lockerung am Freitagmorgen bekannt. Ziel der neuen Regelung ist es, die Ausbreitung der invasiven Quaggamuschel zu verhindern, die seit September 2024 für ein generelles Einwasserungsverbot in diesen Gewässern gesorgt hatte.
Lockerung des Einwasserverbots und zukünftige Vorschriften
Das Verbot wurde erlassen, nachdem die Quaggamuschel im Zürichsee entdeckt wurde. Um eine Übertragung über Boote zu vermeiden, war das Einwassern an den drei Seen untersagt. Nun können Bootsbesitzer ihre Schiffe wieder nutzen, sofern sie ihr «Heimgewässer» digital registrieren. In diesem See ist das Ein- und Auswassern ohne Einschränkungen erlaubt.
Soll das Boot jedoch in einem anderen Gewässer eingesetzt werden, muss es vorab von einer autorisierten Reinigungsstelle gereinigt werden. Schiffe mit ausserkantonalen oder ausländischen Kennzeichen dürfen im Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee bis auf Weiteres nicht einwassern.
Die aktuelle Lockerung gilt zunächst bis ins zweite Quartal 2025. Bis dahin sollen im gesamten Kanton Zürich Melde- und Reinigungsverfahren eingeführt werden. Die dafür vorgesehenen Schiffsreinigungsstellen befinden sich derzeit im Aufbau.
Zukünftig müssen Boote vor einem Gewässerwechsel zwingend an einer zertifizierten Reinigungsstelle gesäubert werden, um die Verbreitung der Quaggamuschel zu verhindern. Die Schulung und Zertifizierung der Reinigungsstellen laufen derzeit.
Ausbreitung durch Schiffe, Boote und Wassersportausrüstungen
Schiffe stellen die grösste Gefahr für die Ausbreitung invasiver Arten wie der Quaggamuschel, doch auch bei kleineren Wasserfahrzeugen und Ausrüstungen für den Wassersport gibt es ein Risiko. Kaum sichtbare Pflanzen und Lebewesen können von einem Gewässer ins nächste übertragen werden.
Deshalb sollten Stand-Up-Paddles, Kanus, Ruder- oder Schlauchboote bei jedem Gewässerwechsel gründlich mit heissem Wasser gereinigt, sorgfältig kontrolliert und vollständig getrocknet werden. Dasselbe gilt für Ausrüstungen wie Angel- oder Tauchequipment. Mit der Kampagne «Vorsicht blinde Passagiere» erinnert der Kanton Zürich seit mehreren Jahren an diese wichtigen Verhaltensregeln, um die unabsichtliche Verbreitung invasiver Arten zu vermeiden.
Oberländer Seen weiterhin gefährdet
Die Quaggamuschel, ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum, stellt eine erhebliche Gefahr für das Ökosystem dar. Sie verdrängt einheimische Arten und überwuchert Infrastruktur wie Wasserleitungen oder Hafenanlagen.

Einmal in einem See angesiedelt, ist die Muschel kaum mehr zu entfernen. Neben der Quaggamuschel sind auch andere invasive Arten wie das Schmalrohr, eine Wasserpflanze, die im Genfersee und den Tessiner Seen dichte Teppiche bildet, eine Bedrohung für die Wasserqualität.
Bootsbesitzer im Zürcher Oberland sind aufgefordert, sich an die neuen Vorschriften zu halten, um die wertvollen Gewässer in der Region zu schützen. Die Lockerung soll gleichzeitig den Bootsverkehr wieder ermöglichen und einen verantwortungsvollen Umgang mit den Seen sicherstellen.
Das Meldeformular für die Deklaration des Heimgewässers wird am 6. Januar 2025 aufgeschaltet.