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Nützlicher Eigenmietwert

Nützlicher Eigenmietwert

Leserbrief

Fibo Deutsch, Greifensee

Verschiedene Parteien wie die SVP und Co. sowie Verbände plädieren zurzeit in den Me­dien für ein Ja bei der bevor­stehenden Abstimmung zur Abschaffung des Eigenmietwerts. Es ist Zeit, dass sich jetzt ein direkt Betroffener zu Wort meldet, weil es bei dem Pro­blem einen bisher vernachlässigten Aspekt und eine andere Sicht der Dinge zu beachten gilt. Am 28. September stimmen wir an der Urne über die Abschaffung der Eigen­mietwertsteuer ab. Weniger Steuern? Tönt verlockend.

Ich bin seit 45 Jahren Besitzer eines stattlichen Einfami­lienhauses an bevorzugter Wohnlage in Greifensee. Der Schweizer Sonderfall Eigenmietwertsteuer seit 1934 bedeutet, dass ich als Bewohner der eigenen Liegenschaft den Wert, den ich mit einer Ver­mietung theoretisch erzielen könnte, jedes Jahr als zusätz­liches Einkommen versteuern muss. Das Bundesgericht hat bestimmt, dass der Eigenmietwert mindestens 60 Prozent der gängigen Marktmiete beträgt. Hüsli-Besitzer bezahlen Hypo-Zinsen und zusätzliche Miete im eigenen Haus!

Aber Achtung, jetzt kommt der springende Punkt: Der ­Eigenmietwert ist gekoppelt mit dem Recht auf Kosten­abzüge für den Gebäudeunterhalt, Abzüge für werterhaltende Sanierungen und Mindernutzung. Mit einem Ja im September fallen mit dem Eigenmietwert auch die Abzüge weg. Je mehr Sie in den Unterhalt Ihres Heims investieren, desto nachhaltiger und wertbeständiger wird die Wohnsubstanz. Beispiel: Ihr Novilon-Bodenbelag ist brüchig geworden. Als Ersatz lassen Sie einen doppelt so teuren Parkettboden verlegen. Oder: Die Waschmaschine hat nach zwölf Jahren den Geist aufgegeben. Ersatz mit umweltschonendem, vollautomatischem Supermodell. Doppelt so teuer. Beides kann man von der Steuer abziehen.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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