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59’500 Franken können für Besseres genutzt werden

Für die Leserin ist klar: Das Geld für die Markierungen hätte man besser einsetzen können.

Foto: Marie Fredericq

59’500 Franken können für Besseres genutzt werden

Gret Zurkirchen, Uster

Am Dienstag, 15. Juli, erschien in der ersten Schulferienwoche der Artikel über die Entfernung der grünen Velomarkierungen. Mit grossem Erstaunen lese ich, dass diese nach der na­tionalen Signalisationsver­ordnung (SSV) nicht ­erlaubt waren.

Obwohl, wie in der Zeitung berichtet wird, der Gestaltungsvorschlag von der Kantonspolizei nicht akzeptiert worden war, haben die Verantwortlichen die Planung und die Markierung in Auftrag gegeben. Es wurden (Entwicklung, Markierung und Entfernung, Verfahrenskosten und so weiter) insgesamt 59’500 Franken verbraucht.

Topf der Steuerzahler

Die Ausgaben werden anscheinend aus dem Topf der ersten Etappe der Velo-Komfortzone bezogen. Ich denke, ­dieser Topf wird wohl von uns Steuerzahlern genährt.

Aus der eigenen Tasche

Meine Frage: Wieso muss ich Ausgaben bezahlen, welche rechtswidrig getätigt wurden? Als private Person oder KMU müsste ich meine gesetzes­widrigen Aktivitäten selbst ­bezahlen.

Bessere Verwendung

Am Rande sei vermerkt, ­diese fast 60 000 Franken hätte man gut ­verwenden können zur ­Sicherung der Fussgänger, ­welche von Rasern rechts und links ohne Vorwarnung überholt werden, respektive zur Entfernung jener ­E-Scooter, welche gefährlich auf Trottoirs stehen gelassen werden, hinausragen oder sogar quer auf diesen stehen oder liegen.


«Grüne Velopunkte in Uster sind nicht erlaubt – Statthalter griff ein», 15. Juli

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