59’500 Franken können für Besseres genutzt werden
Gret Zurkirchen, Uster
Am Dienstag, 15. Juli, erschien in der ersten Schulferienwoche der Artikel über die Entfernung der grünen Velomarkierungen. Mit grossem Erstaunen lese ich, dass diese nach der nationalen Signalisationsverordnung (SSV) nicht erlaubt waren.
Obwohl, wie in der Zeitung berichtet wird, der Gestaltungsvorschlag von der Kantonspolizei nicht akzeptiert worden war, haben die Verantwortlichen die Planung und die Markierung in Auftrag gegeben. Es wurden (Entwicklung, Markierung und Entfernung, Verfahrenskosten und so weiter) insgesamt 59’500 Franken verbraucht.
Topf der Steuerzahler
Die Ausgaben werden anscheinend aus dem Topf der ersten Etappe der Velo-Komfortzone bezogen. Ich denke, dieser Topf wird wohl von uns Steuerzahlern genährt.
Aus der eigenen Tasche
Meine Frage: Wieso muss ich Ausgaben bezahlen, welche rechtswidrig getätigt wurden? Als private Person oder KMU müsste ich meine gesetzeswidrigen Aktivitäten selbst bezahlen.
Bessere Verwendung
Am Rande sei vermerkt, diese fast 60 000 Franken hätte man gut verwenden können zur Sicherung der Fussgänger, welche von Rasern rechts und links ohne Vorwarnung überholt werden, respektive zur Entfernung jener E-Scooter, welche gefährlich auf Trottoirs stehen gelassen werden, hinausragen oder sogar quer auf diesen stehen oder liegen.
«Grüne Velopunkte in Uster sind nicht erlaubt – Statthalter griff ein», 15. Juli