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Spitalwesen – Planung mit Weitblick

Ein Leser äussert sich zum Spitalwesen.

Foto: STF

Spitalwesen – Planung mit Weitblick

Daniel Wäfler

Gossau (SVP

Die Diskussionen rund um das Spitalwesen sollen auf ­verlässlichen Informationen beruhen, um über die Zukunft entscheiden zu können. Ein Aspekt, der bisher noch keine Rolle in der Diskussion spielte, ist der Bevölkerungsschutz. Auf eine Anfrage im Kantonsrat über die rechtlichen Vorgaben und den Zustand der geschützten Spitalinfrastrukturen gab der Regierungsrat eine inter­essante Antwort.

Nach wie vor schreibt der Bund vor, dass im Notfall 0,6 Prozent der Wohnbevölkerung in geschützten Patientenplätzen/Operationsstellen (GOPS) untergebracht werden können. Seit der Zivilschutzreform 95 wurde aus finanziellen Überlegungen die Sollvorgabe für geschützte Patientenplätze von 2 Prozent auf 0,6 Prozent der Zahl der ständigen Einwohner herabgesetzt. Effektiv hat es im Kanton Zürich nun noch für 0,5 Prozent der Bevölkerung ­einen geschützten Patientenplatz, was die Bundesvor­gabe unterschreitet. Fällt der Deckungsgrad der Patientenplätze unter 0,6 Prozent, so gilt eine Frist von zehn Jahren für die Wiederherstellung dieses ­Deckungsgrads. Die 0,5 Prozent Deckungsgrad erreicht der Kanton Zürich mit seinen zwölf Standorten, welche meist Spi­täler sind. Zwei davon sind im Moment noch aktiv und zehn inaktiv und müssten in nütz­licher Frist einsatzbereit gemacht werden. Da der GOPS-Standort im alten Kinderspital bald nicht mehr zählt, plant der Kanton, auch neue GOPS zu bauen. Einerseits beim neuen Kinderspital in der Lengg, wo dies im Neubau offenbar vergessen ging, andererseits beim KSW in Winterthur, welches unter dem Haldengut-Areal zusätzliche geschützte Patientenplätze bekommen soll. Die Baukosten dürften im dreistelligen Millionenbereich liegen.

Die Notwendigkeit für die neuen Bauten ist mit Blick auf die 0,6-Prozent-Vorgabe des Bunds unbestritten, doch um diese zu erreichen, braucht es auch alle bisherigen Standorte. Darin enthalten ist auch das GZO mit seinen 320 geschützten Patientenplätzen, die notabene schon gebaut sind und einfach modernisiert werden müssen. Zusammen mit Uster verfügt Wetzikon über die einzigen geschützten Patientenplätze in den drei Oberländer Bezirken, was deren Wichtigkeit unterstreicht. Nimmt man noch das von der Regierung prognostizierte Bevölkerungswachstum um 24 Prozent bis 2050 hinzu, dann bekommen die vorhandenen Infrastrukturen noch mehr Sinn, denn Neubauten benötigen Zeit. Die geschützten Patientenstellen sind Pflicht und für die regionale Bevölkerung da. Dies gilt es in Diskussionen um unser Spitalwesen in der heutigen Weltlage zu berücksichtigen.

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