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Leserbrief

Die seltsamen Völkerrechtserklärungen

Die seltsamen Völkerrechtserklärungen

Ernst Eberhard
Dürnten

Wir wissen, dass sich Israel derzeit gegen eine reale atomare Bedrohung durch Iran zur Wehr setzt und dass es handeln muss, bevor es zu spät ist. Da kommt nun unweigerlich bei Beobachtern das Völkerrecht ins Spiel.

Ein Artikel in «20 Minuten» vom 16. Juni beschreibt, wie das Völkerrecht eine unmittelbare existentielle Bedrohung definiert. Da lese ich: «Militärische Gewalt zur Selbstverteidigung ist zwar erlaubt, doch das setzt voraus, dass ein Angriff ent­weder bereits im Gang ist oder unmittelbar bevorsteht – also wenige Tage entfernt.»

Für Israel würde das bedeuten: Ein Angriff zur Verhinderung einer iranischen Atombombe dürfte völkerrechtlich erst dann erfolgen, wenn die Bombe fertig gebaut und abschussbereit in einer Rakete oder einem Flugzeug verladen wäre. Ach wie sinnvoll!

Auch der Völkerrechtspro­fessor der Uni Zürich scheint ganz klar dieser Meinung zu sein, wenn er sagt: «Der Angriff ­(Israels) wäre ganz klar völkerrechtswidrig.»

Die Definition von Völkerrecht stammt wohl aus dem vorletzten Jahrhundert und hätte eine Anpassung an heu­tige Gegebenheiten dringend nötig. Nichtsdestotrotz wirdes bei jeder sich bietenden Gelegenheit zitiert, ob passend oder nicht – es wurde zu einer ausgeleierten Floskel.

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