Keine AHV-Renten für kinderlose Personen
Leserbrief
Kürzlich habe ich in einem Leserbrief vorgeschlagen, dass alle Löhne auf einer Stundenlohnbasis fixiert werden sollten und dass nur noch die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden durch die Arbeitgeber zu bezahlen wären. Alle Fälle von Nicht-Arbeit (Ferien, Krankheit, usw.) wären von privatrechtlichen, genossenschaftlich organisierten Arbeitnehmerorganisationen zu vergüten.
Nun wird mit den AHV-Renten für Ehepaare ein anderes Thema der Umverteilung aufgerollt. Was von den einen als Benachteiligung der Verheirateten wahrgenommen wird, bezeichnen andere als Privileg der Singles.
Da mich die Frage persönlich nicht betrifft, möchte ich einen andern Aspekt der AHV in die Waagschale werfen. Ich schlage vor: Keine AHV-Renten für kinderlose Personen. Meine persönliche AHV wird nach dem Umlageverfahren von meinen Nachkommen finanziert. Wer keine Nachkommen hat, hat keine Personen hervorgebracht, welche für ihn Güter und Dienstleistungen produzieren können.
Das ist pure Realwirtschaft und ein klares Gesetz der Natur. Dabei ist es belanglos, ob die Kinderlosigkeit erwünscht, geplant oder unfreiwillig war: Die kinderlose Person hat keine Elternarbeit und keine Kinderkosten auf sich genommen und hätte demzufolge genügend Ressourcen gehabt, um ihre eigene persönliche Altersvorsorge via zweite und dritte Säule zu finanzieren.

