Höhere Pensionstaxen und höhere Mieten für Alterswohnungen drohen
Leserbrief
Der Fällander Gemeinderat führt für die Ausgliederung des Alterszentrums Sunntal und die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft verschiedene Argumente an. Insbesondere die Begründung, dass die AG das Alterszentrum günstiger führen könne, ist in keiner Weise nachvollziehbar. Die AG kann das Alterszentrum nicht günstiger führen. Im Gegenteil, denn es fallen zusätzliche Kosten an. Die AG muss eine eigene IT-Infrastruktur sowie eigenes Verwaltungspersonal aufbauen und bezahlen. Hinzu kommen die Verwaltungsratshonorare, die gemäss Vorschlag des Gemeinderats nicht unbescheiden sind. So sind gemäss Artikel 3 und 4 des Entschädigungsreglements für den Verwaltungsrat, welches auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet ist, die folgenden Entschädigungen vorgesehen.
Art. 3 Basisentschädigung und Sitzungspauschale:
Die Basisentschädigung ist eine Jahrespauschale, welche die ordentliche Grundlagenarbeit, Kontakte, Korrespondenz und Besprechungen – auch mit externen Partnern – und die ordentliche Generalversammlung vergütet. Sie beträgt für die Verwaltungsratspräsidentin oder den Verwaltungsratspräsidenten 8000 Franken pro Jahr, für die übrigen Mitglieder 4000 Franken pro Jahr.
