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Höhere Pensionstaxen und höhere Mieten für Alterswohnungen drohen

Über das Alterszentrum in Fällanden entscheidet die Stimmbevölkerung an der Urne. (Archiv)

Foto: David Marti

Höhere Pensionstaxen und höhere Mieten für Alterswohnungen drohen

Leserbrief

Roger Hermann, alt Gemeinderat

Fällanden

Der Fällander Gemeinderat führt für die Ausgliederung des Alterszentrums Sunntal und die Umwandlung in eine Ak­tiengesellschaft verschiedene Argumente an. Insbesondere die Begründung, dass die AG das Alterszentrum günstiger führen könne, ist in keiner ­Weise nachvollziehbar. Die AG kann das Alterszentrum nicht günstiger führen. Im Gegenteil, denn es fallen zusätzliche Kosten an. Die AG muss eine eigene IT-Infrastruktur sowie eigenes Verwaltungspersonal aufbauen und bezahlen. Hinzu kommen die Verwaltungsratshonorare, die gemäss Vorschlag des Gemeinderats nicht unbescheiden sind. So sind gemäss ­Artikel 3 und 4 des Entschädigungsreglements für den Verwaltungsrat, welches auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet ist, die folgenden Entschädigungen vorgesehen.

Art. 3 Basisentschädigung und Sitzungspauschale:

Die Basisentschädigung ist eine Jahrespauschale, welche die ordentliche Grundlagenarbeit, Kontakte, Korrespondenz und Besprechungen – auch mit externen Partnern – und die ordentliche Generalversammlung vergütet. Sie beträgt für die Verwaltungsratspräsidentin oder den Verwaltungsratspräsidenten 8000 Franken pro Jahr, für die übrigen Mitglieder 4000 Franken pro Jahr.

Für Verwaltungsratssitzungen und allfällige ausserordentliche Generalversammlungen beträgt die Sitzungspauschale:

a) für alle Mitglieder für ­einen Abend oder einen Halbtag 500 Franken pro Sitzung;

b) für einen ganzen Tag 800 Franken pro Sitzung.

Art. 4 Spezielle Arbeiten und Projekte:

Spezielle Arbeiten wie etwa Projekte oder persönliche Aufträge werden zu einem Ansatz von 140 Franken pro Stunde, zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer, entschädigt. Diese Entschädigung wird auf der Basis eines Budgetantrags vom Verwaltungsrat vorgängig separat beschlossen.

Der gleiche Honoraransatz gilt für Beanspruchungen, die über den ordentlichen Rahmen der Verwaltungsratsarbeit hinausgehen. 

Taxen sollen erhöht werden

Folglich muss die AG, um kostendeckend wirtschaften zu können, entweder Leistungen reduzieren oder die Kosten für die Bewohnerinnen und Bewohner erhöhen. Im Businessplan der AG ist daher vorgesehen, die Pensionstaxen, die ­zulasten der Bewohner gehen, um 300 Franken pro Monat zu ­erhöhen. Auch bei den Mieten der Alterswohnungen sieht der Businessplan ein Erhöhungspotenzial von 36 000 Franken pro Jahr.

Es gibt keine überzeugenden Argumente für die Ausgliederung. Die Fällanderinnen und Fällander haben es in der Hand, diesen Unsinn an der Abstimmung vom 9. Februar abzulehnen.


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