Mängel in der Baubewilligung für die Reha-Klinik
Leserbrief
Die Rekurrenten gegen die Baubewilligung für die im Faltigberg geplante Reha-Klinik finden es stossend, dass sie nicht kontaktiert worden sind und somit nur die Bauherrschaft ihre Meinung kundtun konnte.
Der Autor zweifelte am Erfolg des Rekurses gegen die Baubewilligung. Fakt ist: Die Bauherrschaft und der neu engagierte Baujurist erkannten schnell, dass sie mit der erteilten Baubewilligung vor dem Baurekursgericht keine Chance auf Erfolg haben würden und es deshalb besser wäre, das Baugesuch zurückzuziehen. Folge: Baugesuch, Baubewilligung und somit auch der Rekurs lösten sich in Luft auf. Mehrere tausend Franken bezahlten dafür die Rekurrenten.
Im Artikel wird das Gerücht verbreitet, es hätten während der Projektphase Gespräche zwischen den Anwohnern und der Bauherrschaft stattgefunden. Solche Gespräche fanden nie statt. Die Gemeinde hat bewusst darauf verzichtet, anstelle des kantonalen Gestaltungsplans einen privaten Gestaltungsplan zu verlangen. Dann nämlich hätte die Walder Bevölkerung über das Projekt informiert werden müssen, und die Stimmberechtigten hätten über den Gestaltungsplan abstimmen können. Das wurde zwar rechtmässig, aber deshalb nicht weniger fragwürdig vermieden.
Der CEO der Kliniken Valens war überrascht, als ein Rekurs eingereicht wurde. Die Rekurrenten waren überrascht darüber, wie der Gestaltungsplan und das Baugesuch bewilligt werden konnten. Gemäss Gestaltungsplan und Kantonsrichtlinien müssen für den Klinikneubau 207 Parkplätze nachgewiesen werden. Knapp 100 davon in einer Tiefgarage. Im Baugesuch und in der Bewilligung sucht man danach vergebens. Gleiches gilt für den Fussgänger- und Schülerschutz. Obwohl alle acht Minuten auf der schmalen Strasse ohne Trottoir ein Lastwagen zur Baustelle fahren wird.
Die Rekurrenten haben nichts gegen den Weiterbestand der Klinik auf dem Faltigberg, aber gegen den Standort des riesigen Neubaus auf der Krete in der Landschaftsschutzzone. Der Standort wurde in der Vernehmlassung des Gestaltungsplans von verschiedenen Seiten als äusserst unpassend kritisiert. Diese Kritiken landeten alle im Ordner «nicht berücksichtigte Einwendung». Ein vom Heimatschutz gefordertes Gutachten über den exponierten Bau wurde nie in Auftrag gegeben.
* Anmerkung der Redaktion: Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und auf Wunsch der Rekurrenten weichen wir in diesem Fall von der Regel ab, Leserbriefe nur mit dem Namen und dem Wohnort der Autorinnen und Autoren zu veröffentlichen. Die Namen der Rekurrenten sind der Redaktion bekannt.
«Nach Baubewilligung schwebt ein Rekurs über dem Faltigberg in Wald», Ausgabe vom 9. Dezember