Mängel in der Baubewilligung für die Reha-Klinik
Leserbrief
Die Rekurrenten gegen die Baubewilligung für die im Faltigberg geplante Reha-Klinik finden es stossend, dass sie nicht kontaktiert worden sind und somit nur die Bauherrschaft ihre Meinung kundtun konnte.
Der Autor zweifelte am Erfolg des Rekurses gegen die Baubewilligung. Fakt ist: Die Bauherrschaft und der neu engagierte Baujurist erkannten schnell, dass sie mit der erteilten Baubewilligung vor dem Baurekursgericht keine Chance auf Erfolg haben würden und es deshalb besser wäre, das Baugesuch zurückzuziehen. Folge: Baugesuch, Baubewilligung und somit auch der Rekurs lösten sich in Luft auf. Mehrere tausend Franken bezahlten dafür die Rekurrenten.
Im Artikel wird das Gerücht verbreitet, es hätten während der Projektphase Gespräche zwischen den Anwohnern und der Bauherrschaft stattgefunden. Solche Gespräche fanden nie statt. Die Gemeinde hat bewusst darauf verzichtet, anstelle des kantonalen Gestaltungsplans einen privaten Gestaltungsplan zu verlangen. Dann nämlich hätte die Walder Bevölkerung über das Projekt informiert werden müssen, und die Stimmberechtigten hätten über den Gestaltungsplan abstimmen können. Das wurde zwar rechtmässig, aber deshalb nicht weniger fragwürdig vermieden.
