Die Steuerrückerstattung ist kein Privileg
Leserbrief
Landwirtschaftsfremde Kreise prangern immer wieder die Subventionen für die Landwirtschaft an. Dabei ist für sie auch die Rückerstattung von Treibstoffsteuern eine Subvention wie bei anderen Zahlungen an die Landwirtschaftsbetriebe.
Subventionen sind per Definition Zahlungen des Staats an Firmen oder Private, ohne dass dafür eine Gegenleistung vom Empfänger verlangt wird (Beispiel: Verbilligung der Krankenkassenprämien). Zahlungen an die Landwirtschaft sind jedoch vorwiegend an eine erbrachte Leistung gebunden. Die Mineralölsteuer für Treibstoffe fliesst zu 40 Prozent in die Bundeskasse, 50 Prozent sind zweckgebunden für Aufgaben im Strassen- und Luftverkehr, und 10 Prozent fliessen in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds.
Zusätzlich zu dieser Mineralölsteuer wird noch ein Mineralölsteuerzuschlag erhoben, welcher zu 100 Prozent zweckgebunden für Aufgaben im Strassen- und Luftverkehr ist. Die Mineralölsteuer und der Mineralölsteuerzuschlag betragen zirka 80 Rappen pro Liter Diesel, und davon werden zirka 60 Rappen pro Liter wieder an die Landwirtschaft zurückerstattet.

