Leinenpflicht wird nicht eingehalten
Leserbrief
Noch bis am 31. Juli gilt während der Brut- und Setzzeit eine Leinenpflicht für Hunde. Eine Leserin stört sich daran, dass sich offenbar viele Hundehalter nicht daran halten.
Auf meinen wunderbaren Spaziergängen in der momentan sehr üppigen Natur treffe ich unter anderem auf neugierige junge Füchse, scheue Rehe, seltene Kiebitze und sonstige Vögel jeglicher Art, alles umrahmt von deren variantenreichem Gesang. Es sind Zeiten purer Erholung.
Leider aber begegnen mir auch häufig Hundehalter, die ihre Hunde frei laufen lassen. Es gibt in dieser für die Natur sehr sensiblen sogenannten Brut- und Setzzeit ein kantonales Gesetz, das bis zum 31. Juli die Leinenpflicht für Hunde vorschreibt. Mein durchaus freundlich gemeinter Appell an alle Hundehalterinnen und Hundehalter: Bitte nehmt eure Lieblinge ab sofort an die Leine und nehmt Rücksicht auf die wunderschöne Natur mit ihrer grossen Artenvielfalt, die uns umgibt.
