«Geht das wirklich, gemeinnützige Aktiengesellschaft als Erfolgsmodell?»
Leserbrief
Man erinnert sich: Am 15. Mai 2022 wurde eine Volksabstimmung anberaumt. Thema: Auflösung des Zweckverbands Spital Uster und Umwandlung in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft.
Die Befürworter argumentierten unter anderem mit folgenden Aussagen: Die Rechtsform der Aktiengesellschaft sorge für eine stabile Trägerschaft und eine solide finanzielle Basis und erlaube der Spitalführung, wichtige Entscheide viel flexibler und schneller fällen zu können, als dies in einem Zweckverband möglich sei. Mehr Wettbewerb führe dazu, dass die Kosten nicht aus dem Ruder laufen würden.
Nach lediglich zwei Jahren im neuen System muss allerdings festgestellt werden, dass wir Stimmbürger und Steuerzahler schlicht und einfach hinters Licht geführt wurden.

