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Die Gesetze gelten für alle

Verbotene Verbotstafel bei Wanderweg in Wald.

Foto: Till Burgherr

Die Gesetze gelten für alle

Leserbrief

Agnes Steccanella

Fehraltorf

Es ist ganz einfach: Wer mit dem Velo fährt, hat sich an die verschiedenen Gesetze zu halten und muss sie natürlich auch kennen. Das Waldgesetz haben kluge Menschen gemacht, um unser Kulturgut, die Wander­wege auf Naturböden, vor der Zerstörung durch die Horden von Bikern zu schützen. Dadurch werden automatisch auch die Wanderer, die Wildtiere und die Natur vor diesen schädigenden Einflüssen bewahrt.

Ein wichtiges Gesetz ist auch das Verkehrsgesetz. Es ­bestimmt zum Beispiel, wie breit ein befestigter Fussweg sein muss, damit man gefahrlos an einem Velofahrer vorbeikommt (1,60 Meter genügen bei Weitem nicht). Leider sind nicht alle mit Klugheit und ­Logik gesegnet, um das zu ­begreifen. Trotzdem gelten die Gesetze für alle, auch ohne ­Tafel. Da Wanderer auf ihren Wegen weder schikaniert noch behindert werden dürfen, frage ich die Biker: Wohin krabbelt ihr mit eurem Velo im Tobel?

Übrigens: Auf den erlaubten befestigten Wegen brauchen die Velofahrer auch keine Stollenpneus.


«Gilt die Tafel? Verbot in Wald bewegt Biker und Wanderer», 11. Mai

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