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Präsidiumskandidatin für Pfäffiker Bezirksgericht nimmt Stellung

In einem Leserbrief wurde Margrit Sigrist-Tanner (EVP) unter anderem mangelnder Respekt vorgeworfen. Nun äussert sie sich dazu.

Margrit Sigrist-Tanner (EVP) kandidiert für das Amt als Bezirksgerichtspräsidentin.

Foto: PD

Präsidiumskandidatin für Pfäffiker Bezirksgericht nimmt Stellung

Leserbrief

Margrit Sigrist-Tanner

Pfäffikon

Ueli Annen betitelt die Wahl vom 9. Juni ums Präsidium des Bezirksgerichts als «absurdes Wahltheater», «demokratiepolitischen Unsinn» und sieht gar mangelnden Respekt in meiner Kandidatur. Dem möchte ich entgegenhalten:

Meine Kandidatur als Präsidentin des Bezirksgerichts Pfäffikon zielt auf längerfristige Stabilität ab. Die zum Vornherein begrenzte Amtszeit von Yvonne Mauz aufgrund ihres Alters (66) auf höchstens zwei Jahre vermag nur kurzfristig Kontinuität zu gewährleisten. Wenn die bereits beschlossene Gesetzesänderung bezüglich Altersbeschränkung für Richterinnen und Richter im Kanton Zürich im nächsten Jahr in Kraft treten sollte, würde Yvonne Mauz gemäss dieser Regelung gar per Ende Oktober 2025 aus dem Amt scheiden müssen. Die so oder so kurze Amtsdauer könnte auch nicht für den Aufbau der Nachfolge genützt werden, weil für ­einen Wechsel im Präsidium des Gerichts immer eine Volkswahl nötig ist, deren Ausgang ungewiss ist.

Von einem mangelnden ­Respektieren des Resultats des ersten Wahlgangs kann keine Rede sein. Der hohe ­Zuspruch für eine der beiden jüngeren Kandidatinnen (mit 8699 Wählenden die Mehrheit) zeigt eine breite Unterstützung für einen zukunftsgerichteten Wandel in der ­Gerichtsleitung.

Allfällige Verzögerungen in der Bearbeitung von Prozessen sind nicht durch meine Kandidatur als Präsidentin verursacht. Die Neuzuteilung der Fälle erfolgt aufgrund des Hinschieds des ehemaligen Präsidenten und ist unabhängig von meiner Kandidatur ­erforderlich. Ich werde unabhängig vom Ausgang der Wahl alles daransetzen, die mir zugeteilten Verfahren ­zügig zu bearbeiten.

Ich verstehe meine Kandidatur nicht als Ablehnung der Person Yvonne Mauz und ­ihren Verdiensten gegenüber, sondern als Chance für das Bezirksgericht Pfäffikon. Mit 55 Jahren ist es mir möglich, das Gericht für einen angemessenen Zeitraum von 8 bis 10 Jahren zu leiten. Dies schafft für die Mitarbeitenden die nötige Klarheit, Sicherheit und Konstanz. Anstehende Veränderungen, etwa die Einführung der elektronischen Aktenführung, beabsichtige ich umsichtig und effizient umzusetzen.

Hinsichtlich einer konstruktiven Zusammenarbeit mit Yvonne Mauz bin ich zuversichtlich – unabhängig vom Wahlergebnis. Es wäre schön, wenn der Tonfall in diesem Wahlkampf die zukünftige Zusammenarbeit nicht belasten würde.


Leserbrief «Absurdes Wahl­theater», Ausgabe vom 15. Mai

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