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Es gilt die Unschuldsvermutung

Die Verhandlung fand im Bezirksgericht Pfäffikon statt. (Archiv)

Foto: Nicolas Zonvi

Es gilt die Unschuldsvermutung

Leserbrief

Jürg Streuli

Wetzikon

Hass und Stalking sind ohne Einschränkung zu verurteilen. Doch auch für die beiden Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Erst recht, nachdem im kürzlich publizierten Buch «Inside Netz Courage» von ­Dumeng Girell di Giovanoel die Machenschaften von Jolanda Spiess-Hegglin von einem anfänglich hoch motivierten In­sider erschütternd beschrieben werden. Dieses Buch stellt die Glaubwürdigkeit der prozessfreudigen Zugerin noch schwerer infrage als «Die Zuger Landammann-Affäre» von ­Michèle Binswanger, der Journalistin von Tamedia. Weil es die krassen Widersprüche zwischen den öffentlich proklamierten Zielen und den wirk­lichen Verhältnissen bei Netz Courage besonders in menschlicher Hinsicht offenlegt. Wenn man denn nur wollte, könnte man schon lange Bescheid wissen. Doch haben sich unsere Medien und die Justiz eine Heilige im Mainstream des Zeitgeists aufgebaut und damit Spiess-Hegglin unablässig befeuert. Allerdings könnte Jolanda Spiess-Hegglin, wie das Beispiel der «Klima-Seniorinnen» gezeigt hat, mit ihrer Klage gegen die Schweiz am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nochmals ein fragwürdiger Triumph gelingen.


«Prozess zu Spiess-Hegglin-Stalking geplatzt», Ausgabe vom 15. Mai

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