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Politik

«Lebende kann man vertrösten – Tote muss man beerdigen»

Aufgrund der ausserordentlichen Lage sind Bestattungen nur noch im kleinsten Rahmen möglich. Für Bestatter ändert sich allerdings nicht viel.

Der Bund hat beschlossen: Beerdigungen dürfen nur noch stattfinden, aber nur im engsten Kreis der Familie., Kirchen verzichten vermehrt auf Abdankungen in geschlossenen Räumen.

Symbolfoto: Seraina Boner

«Lebende kann man vertrösten – Tote muss man beerdigen»

Das Coronavirus bringt das Gesellschaftsleben ins Stocken. Was jedoch nicht zum Stillstand kommt, sind Beerdigungen von Verstorbenen. «Keine Beerdigungen mehr durchzuführen, ist keine Option. Die Leute müssen Abschied nehmen», sagt Matthias Rüsch, Pfarrer der Reformierten Kirche Uster. Doch wie gestaltet sich eine Beerdigung, in einer Zeit, in der Veranstaltungen aufgrund eines hohen Ansteckungsrisikos verboten sind und allen Menschen geraten wird, zuhause zu bleiben?

Betroffen von der aktuellen Situation ist eine Leserin aus Wald, die anonym bleiben möchte. Sie ist am vergangenen Wochenende verwitwet und hatte sich zuvor eigentlich eine grössere Beerdigung vorgestellt, da ihr Mann in der Gemeinde bekannt gewesen sei. Stattdessen gebe es jetzt nur eine Beisetzung auf dem Friedhof mit dem Pfarrer und den engsten Angehörigen. Dass nun nicht das ganze Dorf zur Beerdigung erscheint, findet die Walderin nicht schlimm. «Es ist einfach anders. Persönlicher, und mehr nach Innen gerichtet», sagt sie. Deshalb halte sie auch diese reduzierte Form der Beerdigung für einen würdigen Abschied.

Keine kantonale Regelung

Während der Bund Gottesdienste bis mindestens Ende April untersagt hat, sind Beerdigungen weiterhin gestattet – aber nur im engsten Kreis der Familie. Genauere kantonale Regelungen für Beerdigungsformen während der Corona-Krise gibt es aktuell allerdings noch nicht. So scheint zum Beispiel niemand genau zu wissen, wie viele Personen dieser «engste Kreis der Familie» umfasst. Gemäss Barbara Thalmann, Stadtpräsidentin von Uster (SP), ist die Zahl der zugelassenen Trauernden «vom Einzelfall» abhängig. 

Auch Bestattungsämter scheinen überfordert mit dem Notstand: «Wir haben selbst noch nicht so viele Informationen», heisst es beispielsweise in Hinwil. Auch in Dübendorf kann man noch keine genaue Auskunft geben, da sich die Situation laufend verändere. Grossmehrheitlich arbeiten die Bestattungsämter auf Absprache mit den Kirchgemeinden. 

Abdankung unter freiem Himmel

Diese halten sich wiederum an die Weisungen des Bistums und der Landeskirche, die gemäss Bundesentscheid die Grösse der Trauergemeinde auf wenige Familienangehörige limitieren. In den Weisungen heisst es auch, dass Abdankungsfeiern zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden könnten. Kleinere Abdankungen sind aber nicht explizit untersagt. Barbara Thalmann schreibt: «Eine Kirche kann von sich aus den Sicherheitsaspekt höher gewichten und zum Beispiel eine Beisetzung nur noch am Grab durchführen.» 

Beerdigungen durch die Reformierte Kirche Uster finden dann auch mehrheitlich nur noch auf dem Friedhof statt. Auf Wunsch führt die Kirche aber kleine Abdankungsgottesdienste für die engsten Familienangehörigen im geschlossenen Raum noch durch. Gemäss Pfarrer Matthias Rüsch nutzt man dazu aber nicht mehr die vorgesehene Kapelle – stattdessen weicht man in die Kirche aus, die genug Platz für die Einhaltung der Abstandsregel bietet. 

Die meisten Kirchen verzichten hingegen mittlerweile auf eine Abdankung in geschlossenen Räumen, so auch die Reformierte Kirche Rüti. Pfarrer Thomas Gottschall sagt diesbezüglich: «Wenn der Bund rät, zuhause zu bleiben, dürfen wir nicht etwas Anderes in die Wege leiten, weil das Bedürfnis nach Gemeinschaft besteht. Wir können dieses Virus schliesslich nicht steuern.»

Seelsorgerischer Ausgleich

Bei Beerdigungen seien heute viel Fingerspitzengefühl und gesunder Menschenverstand gefragt – an oberster Stelle stehe aber die Sicherheit. «Wir treffen keine Larifari-Entscheidungen», sagt Pfarrer Rüsch. Da nun viele Menschen nicht mehr in die Kirche gehen dürften, sei es wichtig, dass man ihnen seelsorgerisch beistehe. «Das ganze Kirchenpersonal ist jetzt aufgeboten und kümmert sich telefonisch Tag und Nacht um einsame Menschen. Das ist unsere Aufgabe.»

«Die Leute tragen den Ernst der Lage mit.»

Thomas Gottschall, Reformierter Pfarrer in Rüti

Obwohl die Beerdigung in der Christlichen Tradition ein wichtiges Ritual zum Abschiednehmen ist, zeigten Angehörige Verständnis für reduzierte Bestattungsformen. «Viele sind dankbar, dass Bestattungen überhaupt noch möglich sind», sagt Rüsch. Dasselbe ist auch Pfarrer Gottschall aufgefallen: «Die Leute tragen den Ernst der Lage mit.»

«Coronaviren springen nicht aus der Leiche.»

Urs Gerber, Leiter des Bestattungsdienstes Gerber Lindau

Falls in nächster Zeit eine Ausgangssperre auferlegt würde, könnten die Teilnahme an Beisetzungen sowie das Abschiednehmen auf der Aufbahrung ganz verboten werden .  Was die Kremation oder die Erdbestattung selbst anbelange, dürfte sich ihr aber nichts ändern. 

Bestatter werden ihren Job also auch nicht los, falls sich die Lage weiter verschärfen sollte. Urs Gerber, Leiter des Bestattungsdienstes Gerber Lindau, sagt, im Umgang mit den Verstorbenen gebe es weniger spezielle Massnahmen zu beachten, als im Umgang mit den Lebendigen. 

Bestattungsdienste sind vorbereitet

Auch wenn man es mit Todesfällen aufgrund des Coronavirus zu tun bekommen solle, seien Bestatter mit den üblichen Hygienevorschriften bereits gut vorbereitet – so arbeite man beispielsweise immer mit Handschuhen. Bestattungsunternehmen seien auch geschult auf die Einsargung, den Transport und die Bestattung von Toten mit anderen hochansteckenden Krankheiten und hielten sich an spezifisch an sie gerichtete Empfehlungen der Gesundheitsdirektion.

«Wenn ein Mensch am Coronavirus stirbt, stirbt das Virus auch. Und falls es noch aktive Viren im toten Körper hat, springen die nicht raus», sagt Gerber. Angehörige dürften deshalb nach wie vor in der Aufbahrung neben dem Sarg Abschied nehmen – mit einem gesunden Abstand.

Was passiert mit Hochzeiten und Taufen?

«Tote muss man beerdigen. Lebende kann man vertrösten», sagt Rüsch. Trauungen und Taufen werden sowohl in den Reformierten, als auch in den Katholischen Kirchen verschoben – momentan denken gemäss Rüsch sowieso die wenigsten ans Heiraten. Standesamtliche Hochzeiten sind hingegen noch möglich – aber ohne Gäste. Zugelassen sind zurzeit nur die gesetzlich vorgeschriebenen Personen: Neben dem Brautpaar, der Standesbeamtin und den Trauzeugen ist höchstens noch ein Dolmetscher anwesend. 

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