Gesellschaft

Laserpointer bestellt - Strafbefehl geliefert

Wer billig kauft, kauft doppelt. Obwohl, hier wäre der Sünder darüber vermutlich noch froh gewesen. Denn die Strafe betrug in diesem Fall am Ende ein Vielfaches des Kaufpreises.

Ein Mann aus der Region Zürich bestellte sich in China einen günstigen Laserpointer, der allerdings in der Schweiz verboten war.

Foto: Keystone

Laserpointer bestellt - Strafbefehl geliefert

Ein vermeintliches Schnäppchen der chinesischen Shoppingplattform Wish.com hat für einen Zürcher in einem Strafbefehl geendet. Der Laserpointer, den der 50-Jährige dort bestellt hatte, ist in der Schweiz nämlich illegal. Er kann bleibende Augenschäden verursachen.

Im Frühling diesen Jahres hatte sich der Zürcher den Laserpointer bestellt. Inklusive Ladegerät sollte dieser Artikel, der von einem chinesischen Händler angeboten wurde, gerade mal 17 Franken kosten.

Bei der Einfuhr in die Schweiz blieb der Laserpointer aber am Zoll hängen, weil er wegen seiner Stärke, der fehlenden Klassierung und der Nichteinhaltung von Normen hierzulande verboten ist. Seit Juni 2019 sind nur noch schwach strahlende Laserpointer erlaubt.

Teures Schnäppchen

Die Staatsanwaltschaft See/Oberland verurteilte den Mann deshalb mehrfach. Mehrfach deswegen, weil bei einer Hausdurchsuchung noch zwei weitere illegale Laserpointer ans Licht kamen.

Zu einer bedingten Geldstrafe von 3000 Franken verhängte die Staatsanwaltschaft auch noch eine Busse von 800 Franken, dazu kommen 400 Franken Verfahrenskosten.

Der Mann muss also total 1200 Franken bezahlen – 70 Mal mehr, als sein Schnäppchen aus China gekostet hätte.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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