Kultur

Fördergelder für neun Wetziker Kulturinstitutionen

Der Stadtrat hat die Leistungsvereinbarungen mit Wetziker Kulturinstitutionen für die Jahre 2022 und 2023 verabschiedet.

Fördergelder für neun Wetziker Kulturinstitutionen

Der Wetziker Stadtrat hat die Leistungsvereinbarungen mit den Vereinen Kultino, Kulturfabrik, Kulturplatz, Madrigalchor, Wetziker Musikforum, Orchester Collegium Cantorum, Scala, Theater Robehuuse und TopKlassik erneuert. Die neun Kulturinstitutionen erhalten für die Jahre 2022 und 2023 zusammen insgesamt Förderbeiträge in Höhe von 176’000 Franken, wie der Stadtrat mitteilt.

2020 hat der Stadtrat letztmals ein Paket von Kulturförderbeiträgen, welches wiederkehrend über zwei Jahre Beiträge an neun Vereine leistet, verabschiedet. Die bisherigen Leistungsempfänger wurden aufgrund der Geschäftsberichte, des Jahresabschlusses und dem vorhandenen Vereinsvermögen, von Gesprächen und dem Reporting neu beurteilt.

«Angesichts der aussergewöhnlichen Lage mit Covid-19 stellte sich die Neubeurteilung als sehr schwierig heraus», heisst es in der Mitteilung. Deshalb präsentierten sich die neuen Leistungsvereinbarungen fast mehr oder weniger wie 2020.

Wetziker Kulturförderung im Aufbau

Seit 2018 ist das neue Kulturleitbild der Stadt Wetzikon in Kraft. Ursprünglich bestand damals die Absicht, ab 2020 die Leistungsvereinbarungen auf eine vierjährige Laufzeit zu setzen.

«Da sich die Wetziker Kulturförderung aber noch immer in einem Aufbau- und Entwicklungsprozess befindet, wird vorerst an der jetzigen Laufzeit von zwei Jahren festgehalten.» Der administrative Verwaltungsaufwand werde damit eher gesenkt und die beidseitig vereinbarten Zielsetzungen/Leistungen würden zu Planungssicherheit und einer höheren Gewissheit verhelfen, den städtischen Kulturraum positiv zu entwickeln.

Auf die neue Legislaturperiode soll die Laufzeit erneut überprüft werden. Zudem werden in den nächsten Monaten Kantons- und Regierungsrat bestimmen, wie es mit der Kulturförderung im Kanton Zürich ab 2023 weitergehen wird.

«Dieser Entscheid gilt es abzuwarten, da eine Vielzahl der Leistungsempfänger auch Leistungsempfänger des Kantons sind, wie beispielsweise das Scala oder TopKlassik», so der Stadtrat abschliessend. (zo)

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