Kritik an neuer Gemeindeordnung – SVP Gossau will Sozialbehörde retten
Streit um Änderungen
Die Gossauer Gemeindeordnung steht vor einer Revidierung. Einige gewichtige Bestimmungen sollen geändert werden. Die SVP äussert Kritik.
Von einer Schwächung des Milizsystems ist die Rede. Deshalb lehnt die SVP Gossau die Totalrevision der Gemeindeordnung ab. Das bestehende Reglement ist seit 2018 in Kraft.
Unter anderem soll nun die Sozialbehörde aus der Gemeindeordnung gestrichen werden. «Die Abschaffung der Sozialbehörde, die Verkleinerung der Schulpflege und die Schaffung einer Leitung Bildung stellen eine Machtverschiebung vom Souverän bis hin zur Verwaltung dar», sagt der Präsident der SVP Gossau, Claudio Zanetti. Das Milizprinzip sei das Ebenbild für eine föderalistische und direkte Demokratie.
Gossau ohne Sozialbehörde?
Diese Änderung bewegt wohl nicht nur die SVP. Doch insbesondere die Idee, die Sozialbehörde in Gossau abzuschaffen, sorgt bei Zanetti für Kopfschütteln: «Die Kosten in den letzten Jahrzehnten sind in keinem anderen Bereich stärker angestiegen als im Sozialbereich.» Deshalb sei eine funktionierende Behörde umso wichtiger, um die Kosten im Auge zu behalten und den Bezügern als Anlauf- und Kontrollstelle zu dienen.

«Das Interessante an der Sache ist, dass die Behördenmitglieder von der geplanten Abschaffung ihrer Behörde noch nicht einmal informiert worden sind», betont Zanetti. Lediglich auf dem Weg der Vernehmlassung der Gemeindeordnung hätten diese ihre Meinung kundtun können.
Diskussion um eigene Sinnhaftigkeit
Konträr klingt es seitens der Gemeinde. «Die Mitglieder der Sozialbehörde wurden bereits vor über einem Jahr darüber informiert, dass die Gemeindeordnung überarbeitet werden soll. Damals wurde auch die zukünftige Organisationsform der Sozialhilfe thematisiert», sagt Gemeindeschreiber Thomas-Peter Binder.
Grund dafür sei der kontinuierlich durch neue, übergeordnete Regulierungen in der Sozialhilfe eingeschränkte Handlungsspielraum der Behörde. «Seither hat die Sozialbehörde an verschiedenen Sitzungen über die eigene Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit diskutiert.»
Die Aufgaben der Behörde könnten direkt vom Gemeinderat übernommen werden – zahlreiche Gemeinden haben diesen Schritt bereits umgesetzt. «Der Trend zur Verschlankung kommunaler Strukturen und zur Abschaffung von Sozialbehörden ist schweizweit weit fortgeschritten. Die vorgeschlagene Änderung ist keineswegs revolutionär», betont Binder.

Der Gemeinderat habe die Abschaffung der Sozialbehörde bewusst in den Entwurf zur Totalrevision der Gemeindeordnung aufgenommen, um die Meinung der Behörden, Parteien, Gruppierungen und interessierten Dritten zu dieser Frage einzuholen. Meinungen sind inzwischen zahlreich eingetroffen. Das weitere Vorgehen wolle man sich genau überlegen.
Behörde soll mitreden
Der Gemeindeschreiber unterstreicht: «Der Gemeinderat wird insbesondere die Stellungnahme der Sozialbehörde beachten, die wegen der erneuten Diskussion zum Schluss gelangt ist, dass eine eigenständige Behörde weiterhin nötig ist.»
Die Behörde ist der Meinung, dass sie mit ihrem Fachwissen im Sozialwesen dazu beiträgt, den möglichen Spielraum bei Entscheidungen optimal zu erkennen.
Sorge um die Kosten
Wie in den meisten Gemeinden zeigt der Personalaufwand auch in Gossau einen steigenden Trend. Mehr Personal wird benötigt. Dies verwundert die SVP deshalb, da die Bevölkerungszahl dieser Entwicklung nicht folgt, sprich nicht mehr Menschen in Gossau leben.
«Die finanziellen Folgen sind nicht mehr tragbar», sagt Zanetti. Die Revision gehe aus der Sicht seiner Partei in eine grundsätzlich falsche Richtung: noch mehr Verwaltung. «Ein Staatsapparat ist kein Dienstleistungsunternehmen.»
Einwände zu Finanzbefugnissen
Auch beobachtet die SVP die Finanzkompetenz der Gemeinde mit Argusaugen. Mit Annahme der neuen Gemeindeordnung würde der Bevölkerung nämlich die Möglichkeit entzogen, künftig über sogenannte Eventualverbindlichkeiten abzustimmen, die einen Betrag von 500’000 Franken übersteigen. Bisher war in solchen Fällen eine Urnenabstimmung obligatorisch.
Die Partei will, dass die Gemeindeordnung in diesem Punkt nicht verändert wird, weil Eventualverbindlichkeiten in absehbarer Zeit eine Rolle spielen könnten, wenn beispielsweise die Finanzierung für das GZO Spital Wetzikon zur Diskussion stehe. «Eine Bürgschaft oder Garantie wäre eine Eventualverbindlichkeit, und darüber soll die Gemeindeversammlung abstimmen können», sagt Zanetti.
Keine Schwächung der Schulpflege
Des Weiteren lehnt die SVP auch die geplante Reduktion der Mitglieder der Schulpflege ab. Der Gemeinderat will diese von sieben auf fünf Mitglieder verkleinern. Die Partei spricht auch hier von einer Stärkung der Verwaltung. «Es braucht eine starke Schulpflege, die Wichtiges von Unwichtigem zu unterscheiden versteht.»
Auch die Schaffung der Leitung Bildung sei abzulehnen. «Sollte Gossau diesen Weg einschlagen, wird sich schon in wenigen Jahren die Frage nach der Abschaffung der Schulpflege stellen», ist sich Zanetti sicher.
Ruf nach Schuldenbremse
Die SVP kündigt darüber hinaus eine Einzelinitiative zur Einführung einer Schuldenbremse an. Die FDP sicherte ihr Unterstützung zu. «Im Rahmen der Vernehmlassung der Gemeindeordnung haben auch wir eine Schuldenbremse verlangt», sagt FDP-Präsident Jürg Graf. Nun wolle man allerdings zunächst die Vorschläge des Gemeinderats abwarten.
Sollte sich diese konträr zu den Vorstellungen der FDP gestalten, würde die Einreichung der Initiative laut Graf notwendig. Geht es nach der SVP, sollen konkrete Massnahmen als zusätzliche Artikel in die Gemeindeordnung aufgenommen werden: mittelfristiger Ausgleich, Selbstfinanzierungsgrad von 100 Prozent mit Ausgleichsreserve, Schuldenabbau und Sparvorschläge.
Derzeit liegt der Selbstfinanzierungsgrad von Gossau bei gerade mal 45 Prozent. Die SVP steckt die Ziele demnach mehr als hoch. (lda)