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Konflikt um Tempo 30: Braucht die Seestrasse in Uster mehr Lärmschutz?

Mitte Februar wurde die Sanierung der Seestrasse in Uster angekündigt – inklusive einer Tempo-30-Zone auf einem Teilabschnitt. Nun fordern Petenten jedoch Tempo 30 für die gesamte Strecke.

Eine Petition fordert, dass auch auf dem Abschnitt der Seestrasse zwischen der Wannenstrasse und dem Seeweg künftig Tempo 30 gilt.

Foto: Simon Grässle

Konflikt um Tempo 30: Braucht die Seestrasse in Uster mehr Lärmschutz?

Petition lanciert

Mitte Februar wurde die Sanierung der Seestrasse in Uster angekündigt – inklusive einer Tempo-30-Zone auf einem Teilabschnitt. Nun fordern Petenten jedoch Tempo 30 für die gesamte Strecke.

Mitte Februar kündigte der Kanton an, die Seestrasse in Uster zu sanieren – und zu beruhigen. Der Plan sieht zwar einen Flüsterbelag im gesamten Sanierungsbereich vor, allerdings soll nur auf einem Teilabschnitt der Strasse Tempo 30 verordnet werden. Anwohner fordern nun mit einer Petition eine Geschwindigkeitsreduktion auf der gesamten Seestrasse.

In diesem Sommer starten die Bauarbeiten auf dem rund 1,2 Kilometer langen Abschnitt zwischen der Kreuzung Wannenstrasse und dem Doppelkreisel. Die Strasse ist in schlechtem Zustand – mit Rissen und Spurrinnen – und muss laut Baudirektion dringend erneuert werden. Gleichzeitig werden auch Lärmschutzmassnahmen umgesetzt, darunter eben der Einbau eines Flüsterbelags.

Flüsterbelag auf der gesamten Strecke

Neben der Temporeduktion auf einem Teil des 1,2 Kilometer langen Strassenabschnitts kündigte die Baudirektion im Februar an, dass auch ein Flüsterbelag verbaut werde. Allerdings hiess es in der Mitteilung, dass «im überbauten Bereich auf rund 650 Metern Länge als oberste Schicht ein lärmarmer Belag eingebaut wird». Dies hatte bei Anwohnenden für Verwirrung gesorgt, weshalb sie mit ihrer Petition auch einen Flüsterbelag auf der gesamten Strecke forderten.

Inzwischen hat sich herausgestellt, dass das Tiefbauamt sowieso auf der gesamten Strecke einen Flüsterbelag geplant hatte, wie Projektleiter Sascha Rhyner auf Anfrage bestätigt. Allerdings handelt es sich auf dem restlichen Abschnitt um einen anderen Belagstyp. (lel)

Laut Sascha Rhyner von der Zürcher Baudirektion werden Temporeduktionen auf Kantonsstrassen in der Regel aufgrund übermässiger Lärmbelastung oder aus Gründen der Verkehrssicherheit eingeführt.

Tempo 30 gar nicht mehr möglich?

Ein Lärmgutachten ergab, dass einige Stellen bei Gebäuden zwischen der Bushaltestelle Turicum und dem Doppelkreisel die zulässigen Lärmgrenzwerte überschreiten. Das eingeholte Gutachten zeigte, dass eine Temporeduktion zwischen dem Doppelkreisel und der Seestrasse 153a verhältnismässig ist, jedoch nicht zwischen der Seestrasse 153a und der Wannenstrasse.

Lärmschutzmassnahmen und Temporeduktionen müssen öffentlich bekannt gemacht werden, sodass Betroffene Einspruch erheben und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten können. Die Verkehrsanordnung zur Temporeduktion wurde am 19. Februar mit einer Beschwerdefrist von 30 Tagen publiziert.

Stellung zu ihrer Forderung wollten die Petenten nicht nehmen. Entsprechende Unterlagen liegen der Redaktion aber vor.

Zahl der Temporeduktionen nimmt zu

Ein ähnlicher Fall aus Uster zeigt aber, dass die Baudirektion die Anliegen von Anwohnenden durchaus ernst nimmt. Bereits am 2. April wurde in der Ustermer Aussenwacht Riedikon Tempo 30 eingeführt – ebenfalls aufgrund hoher Lärmbelastung und auf Wunsch der Anwohnenden.

Aber nicht nur in Uster werden Temporeduktionen häufiger. «Heute werden bei Strassenlärmsanierungen die Massnahmen an der Quelle konsequenter geprüft. Daher kommt es vermehrt zu Anordnungen von Temporeduktionen», so Rhyner.

Wenig Hoffnung für Petenten

Allerdings wird es wohl keine flächendeckende Tempo-30-Zone auf der Seestrasse geben. In einem Schreiben des zuständigen Projektleiters der Baudirektion an die Petenten, das dieser Redaktion vorliegt, heisst es: «Dem Gesuch nach einer Ausdehnung von Tempo 30 auf die gesamte Strecke kann nicht stattgegeben werden. Die Haltung des Tiefbauamts wird dabei von der Kantonspolizei unterstützt.»

Begründet wird diese Haltung hauptsächlich damit, dass die Petition zu spät, also erst nach Ablauf des offiziellen Rechtswegs, eingereicht wurde. So wurden gemäss Baudirektion gegen die vom Regierungsrat festgesetzte Verkehrsanordnung zur Temporeduktion während der öffentlichen Auflage keine Rechtsmittel ergriffen. Das bestätigte auch Sascha Rhyner. Zudem wird auf das Verkehrsgutachten verwiesen, gemäss dem der Abschnitt Wannenstrasse bis Seestrasse 153a nicht für Tempo 30 geeignet ist.

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