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Gesellschaft

Keine Böller in Bubikon trotz Ausnahmebewilligung

Nach vielen Jahren verzichtet der Gasthof Löwen in Bubikon auf sein traditionelles Feuerwerk an Silvester. Und dies, obwohl die Betreiber eine Ausnahmebewilligung hätten.

Zum ersten Mal seit vielen Jahren gibt es beim Gasthof Löwen in Bubikon am Silvesterabend kein Feuerwerk.

Foto: PD

Keine Böller in Bubikon trotz Ausnahmebewilligung

Traditionsbruch wegen Feuerwerksverbot

Die Betreiber vom Gasthof Löwen in Bubikon verzichten freiwillig auf ihr traditionelles Feuerwerk am Silvesterabend. Dies, obwohl sie die Erlaubnis hätten.

Seit diesem Sommer gilt in der Gemeinde Bubikon ein Feuerwerksverbot. Das steht fest. Nicht so ganz fest stand bis vor Kurzem, ob das traditionelle Silvesterfeuerwerk beim Gasthof Löwen trotzdem stattfinden kann.

Die Gastgeber des Restaurants, Rita und Domenico Miggiano, beantragten bei der Gemeinde eine Ausnahmebewilligung und haben diese auch erhalten. Somit dürften sie trotz neuer Gesetzgebung Böller und Raketen in die Luft jagen.

Trotzdem entschieden sich die Betreiber nun um. Sie werden kein Feuerwerk am letzten Tag vom Jahr ablassen. Dies haben die beiden Gastgeber in einem persönlichen Kommentar auf der Onlineplattform buebikernews bekannt gegeben.

Negative Rückmeldungen

«Wir haben uns erlaubt, eine Ausnahmebewilligung einzureichen, da die Petition vorsieht, dass der Gemeinderat diese bei speziellen Anlässen vergeben darf», schreiben sie in der Mitteilung. Ihnen sei nicht bewusst gewesen, dass sie mit dieser Bewilligung so viel «Antipathie und Missgunst» auslösen würden, heisst es weiter.

Inzwischen möchten sich die Restaurantpächter nicht mehr dazu äussern. Wie Urs Tanner, Gemeindeschreiber von Bubikon, bestätigt, hätten sie die offizielle Erlaubnis gehabt. «Da es sich um eine jahrelange Tradition handelt, wollten wir ihnen für dieses Jahr die Hand bieten», sagt Tanner.

Denn die Ausnahmeklausel im Gesetz existiere. Laut Artikel 7 in der Polizeiverordnung der Gemeinde Bubikon ist ausschliesslich das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk verboten. «Vulkane oder bengalische Streichhölzer sind weiterhin erlaubt», sagt Tanner. «Ausserdem kann für besondere Veranstaltungen lärmendes Feuerwerk bewilligt werden.»

Keine Änderungen geplant

Dass die Bevölkerung nun mit angeblicher «Antipathie und Missgunst» auf die Ausnahmebewilligung reagiert, kann Tanner aus eigener Erfahrung nicht bestätigen. Direkt bei der Gemeinde seien keine negativen Kommentare eingegangen.

Der Gemeinderat hat im Juni das an der Gemeindeversammlung erlassene Feuerwerksverbot inklusive der Ausnahmeklausel auf Mitte 2024 sofort umgesetzt. Anträge für eine Ausnahmebewilligung werden durch den Gemeinderat von Fall zu Fall behandelt. «An diesem Prozess ändert sich nichts», meint Tanner. Grössere Feuerwerke werden in Ausnahmefällen in Bubikon also weiterhin möglich sein.

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