Stadt Uster darf doch neue Elektrofahrzeuge kaufen
Grünes Licht
Der Bezirksrat hatte die Beschaffung von zwei sogenannten Geräteträgern wegen einer Kompetenzüberschreitung des Ustermer Stadtrats noch ausgebremst. Das Verwaltungsgericht stützt nun das Vorgehen.
Es geht um eine scheinbar simple Angelegenheit, in der das Verwaltungsgericht nun die grosse Wende bringt. Der Hintergrund: Die Bereiche Strasseninspektorat und die Stadtentwässerung der Stadt Uster brauchen möglichst bald zwei neue Fahrzeuge, weil die bisherigen Geländewagen ausgemustert werden müssen. Seit 2009 stehen die SUVs im Einsatz, streuen beispielsweise Salz oder pflügen Schnee. Insgesamt über 337’000 Kilometer haben sie seither gemeinsam zurückgelegt.
Ein Ersatz sei nun dringlich, befand der Stadtrat deshalb im Herbst und bewilligte Ende September den Kauf von zwei neuen sogenannten Elektro-Geräteträgern als gebundene Ausgabe. Nicht nur multifunktional, sondern auch nachhaltig sollten die neuen Fahrzeuge sein. Kostenpunkt inklusive neue Ladestationen: rund 950’000 Franken.
Nicht in Ordnung fand dieses Vorgehen FDP-Gemeinderat Jürg Krauer. Er störte sich daran, dass das Stadtparlament beim Kaufentscheid keine Mitsprache hatte. Denn es handle sich nicht um eine direkte Ersatzbeschaffung – eine Vorausssetzung für die Deklaration als gebundene Ausgabe –, sondern es gebe durchaus Ermessensspielraum.
Das stimmt, fand im Januar auch der Bezirksrat und gab der Stimmrechtsbeschwerde von Jürg Krauer statt. Eine «deutliche Ohrfeige» sei dieser Entscheid für den Stadtrat, fand Krauer damals und forderte eine Weisung an den Gemeinderat.
Verwaltungsgericht: Stadtrat hatte wenig Handlungsspielraum
Doch dazu wird es nicht kommen. Vor Kurzem folgte die juristische Kehrtwende: Das Verwaltungsgericht stützt in einem aktuellen Entscheid die Haltung des Stadtrats und hebt den Beschluss des Ustermer Bezirksrats auf. «Die Ausgaben sind als gebunden zu qualifizieren», heisst es im Urteil. Der Stadtrat habe damit seine Kompetenzen nicht überschritten.
Die Begründung: Der Gemeindevorstand, in diesem Fall also der Stadtrat, habe zu entscheiden, welches Fahrzeugmodell mit welchem Antrieb am besten für die zu erledigenden Aufgaben geeignet sei. Da die alten Geländewagen am Ende ihres Lebenszyklus stehen und ersetzt werden müssen, bestehe ausserdem «kein erheblicher Entscheidungsspielraum». Dabei spiele auch keine Rolle, ob die Beschaffung etwas früher oder später durchgeführt werden könnte.
Und nicht zuletzt greift das Verwaltungsgericht ein Argument auf, das schon der damals zuständige Bauvorsteher Stefan Feldmann (SP) hervorgebracht hatte: Die Ustermer Gemeindeordnung sieht bis 2030 bezüglich des CO2-Ausstosses ein Netto-Null-Ziel bei kommunalen Fahrzeugen vor. Das schränke den Handlungsspielraum beim Kaufentscheid erheblich ein.
Verzicht auf Weiterzug
«Unverständlich» bleibe es, wie eine Investition in Millionenhöhe als gebundene Ausgabe qualifiziert werden könne, findet hingegen Gemeinderat Krauer nach wie vor. Und er betont: «Ich bedaure das Urteil ausserordentlich.» Aus Sicht des FDP-Politikers seien durch den Entzug des fakultativen Referendums die finanziellen Mitwirkungsrechte der Ustermer Stimmbevölkerung geschwächt. Es gehe darum, dass «bei derart massiven Mehrausgaben der demokratische Weg über das Parlament oder das Volk eingehalten werde».
Das Vorgehen werde «der Tragweite des Systemwechsels vom einfachen Geländewagen zu hochspezialisierten Geräteträgern nicht gerecht». Die Geräteträger würden zwar unter anderem dem gleichen Zweck wie die Geländewagen dienen, hätten darüber hinaus aber zahlreiche zusätzliche Funktionen. «Das ist kein Eins-zu-eins-Ersatz», beharrt er auf seinem Standpunkt.
Auf einen Weiterzug des Entscheids vors Bundesgericht verzichtet Jürg Krauer aber dennoch. Die Hürden seien sehr hoch. Ausserdem: «Es war nie mein Ziel, die notwendige Arbeit des Strasseninspektorats zu blockieren.» Obwohl Krauer mit seinem Anliegen vor dem Verwaltungsgericht scheiterte, ist er von dessen Richtigkeit weiterhin überzeugt. Er will dem Stadtrat bei Finanzgeschäften deshalb weiterhin auf die Finger schauen.
Lieferung per Ende 2026
Der Bauabteilung steht seit Anfang Mai der neu gewählte Stadtrat und Krauers FDP-Parteikollege Richard Sägesser vor. Im Namen der Stadt äussert sich Hans-Ueli Hohl, der Abteilungsleiter Bau: «Der Stadtrat nimmt den Entscheid des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis», erklärt er. «Der Entscheid stützt klar die Sichtweise und ursprüngliche Auslegung des Stadtrats betreffend Gebundenheit der Ausgaben.»
Allerdings sei durch das Rechtsverfahren die Beschaffung verzögert worden. Voraussichtlich würden die beiden Geräteträger deshalb erst per Ende 2026 ausgeliefert und zum Einsatz kommen.
