Stadt Uster darf doch neue Elektrofahrzeuge kaufen
Grünes Licht
Der Bezirksrat hatte die Beschaffung von zwei sogenannten Geräteträgern wegen einer Kompetenzüberschreitung des Ustermer Stadtrats noch ausgebremst. Das Verwaltungsgericht stützt nun das Vorgehen.
Es geht um eine scheinbar simple Angelegenheit, in der das Verwaltungsgericht nun die grosse Wende bringt. Der Hintergrund: Die Bereiche Strasseninspektorat und die Stadtentwässerung der Stadt Uster brauchen möglichst bald zwei neue Fahrzeuge, weil die bisherigen Geländewagen ausgemustert werden müssen. Seit 2009 stehen die SUVs im Einsatz, streuen beispielsweise Salz oder pflügen Schnee. Insgesamt über 337’000 Kilometer haben sie seither gemeinsam zurückgelegt.
Ein Ersatz sei nun dringlich, befand der Stadtrat deshalb im Herbst und bewilligte Ende September den Kauf von zwei neuen sogenannten Elektro-Geräteträgern als gebundene Ausgabe. Nicht nur multifunktional, sondern auch nachhaltig sollten die neuen Fahrzeuge sein. Kostenpunkt inklusive neue Ladestationen: rund 950’000 Franken.
Nicht in Ordnung fand dieses Vorgehen FDP-Gemeinderat Jürg Krauer. Er störte sich daran, dass das Stadtparlament beim Kaufentscheid keine Mitsprache hatte. Denn es handle sich nicht um eine direkte Ersatzbeschaffung – eine Vorausssetzung für die Deklaration als gebundene Ausgabe –, sondern es gebe durchaus Ermessensspielraum.

