Bezirksrat pfeift Stadt Uster beim Kauf von Elektrofahrzeugen zurück
Keine gebundenen Ausgaben
Der Ustermer Stadtrat wollte über den Kauf von zwei elektrischen Nutzfahrzeugen in Eigenregie entscheiden. Nach einem Stimmrechtsrekurs muss er nun nochmals über die Bücher.
Sogenannte Geräteträger sind vielseitig: Sie können mit verschiedenen Aufsätzen zum Schneepflügen, Salzstreuen, Rasenmähen oder Laubaufnehmen eingesetzt werden. Zwei solche Fahrzeuge wollte die Stadt Uster für knapp 940’000 Franken beschaffen. Zwei Geländewagen der Unterhaltsdienste wollte sie dafür altersbedingt ausmustern.
Die neuen, elektrisch betriebenen Fahrzeuge hätten dem Massnahmenplan Klima der Stadt sowie dem Netto-null-Ziel entsprochen. Für die dafür nötigen Ladestationen wären zusätzliche Kosten von rund 110’000 Franken entstanden.
Doch daraus wird vorerst nichts. Der Bezirksrat Uster gab Mitte Januar einer Stimmrechtsbeschwerde von FDP-Gemeinderat Jürg Krauer statt. Der Entscheid liegt uns vor.
Wie weit darf die Stadt gehen?
Im Zentrum der Beschwerde stand die Frage: Wie hoch dürfen Ausgaben sein, über die der Stadtrat in Eigenregie verfügt? Denn Krauer hatte sich daran gestört, dass die Exekutive die Kosten für die Beschaffung als sogenannte gebundene Ausgaben deklariert hatte. Das Parlament konnte also nicht mitreden.
Das darf der Stadtrat zwar unter gewissen Voraussetzungen. Gemeinderat Krauer zweifelte das im konkreten Fall aber an.
Konkret beanstandete er einerseits die Argumentation der Stadt, dass es sich um eine dringliche Beschaffung handle, und andererseits zweifelte er an, ob bei der Wahl des Fahrzeugmodells tatsächlich nur ein geringer Ermessensspielraum bestand. Ausserdem müsse der Stadtrat nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich handeln.
Stadt spricht von Dringlichkeit
Die Stadt hatte sich in ihrem Beschluss auf den Standpunkt gestellt, dass sie bei der Beschaffung von neuen Kommunalfahrzeugen zwingend auf einen Elektroantrieb setzen müsse. Das schreibe die Gemeindeordnung so vor. Diese Elektrofahrzeuge seien zwar zunächst vergleichsweise teuer, im Betrieb und Unterhalt aber günstiger als Diesel- oder Benzinalternativen. Und nicht zuletzt seien Elektrofahrzeuge heutzutage «massgebender Standard».
Die Dringlichkeit sei wiederum deshalb gegeben, weil die alten Fahrzeuge schon in diesem Jahr wieder vorgeführt werden müssten. Bereits 2023 und 2024 standen Reparaturen an. Die Prüfung durch das Strassenverkehrsamt würden sie wohl kaum bestehen, befürchtete der Stadtrat. Zeit für eine Behandlung im Parlament bliebe also kaum.
Gegenüber dem Bezirksrat räumte die Stadt in einer Stellungnahme dann zwar ein, dass der Kauf doch kein Eins-zu-eins-Ersatz sei, und führte eine juristische Spitzfindigkeit an: Es gehe beim Ersatz nicht darum, dasselbe Fahrzeug zu kaufen, sondern um den Aufgabenbereich, in dem es zum Einsatz komme.
Bezirksrat sieht Handlungsfreiheit
Auf Gehör stiess die Stadt Uster damit beim Bezirksrat nicht. Die Aufsichtsbehörde folgte der Argumentation von Gemeinderat Jürg Krauer und hob den Stadtratsbeschluss auf.
Bei der Beschaffung habe «sowohl in zeitlicher wie auch in sachlicher Hinsicht eine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit» geherrscht, heisst es in der Begründung. Die geplante Beschaffung gehe ausserdem über eine reine Ersatzbeschaffung hinaus.
Dementsprechend seien «die Kosten nicht als gebundene Ausgaben zu qualifizieren». Gerade wenn ein grosser Ermessensspielraum vorliege, dürfe «die Mitwirkung der Stimmberechtigten nicht ausgeschlossen werden».
Krauer: «Signalwirkung für weitere Beschaffungen»
In einer ersten Reaktion auf den Entscheid schreibt Jürg Krauer von einer «deutlichen Ohrfeige» für den Stadtrat und dessen «wenig kostenbewusste Politik». Er erwarte nun eine korrekte Weisung an den Gemeinderat. «Es ist mir sehr wichtig, dass sich der Stadtrat an seine Kompetenzen hält und diese nicht umgeht.»
Der aktuelle Fall habe zudem Signalwirkung, findet der FDP-Politiker. Er stärke die Rolle des Gemeinderats und schütze die politischen Rechte der Stimmberechtigten.
Stadt Uster gibt nicht klein bei
Der zuständige Stadtrat und Bauvorsteher Stefan Feldmann (SP) weist die Vorwürfe von Krauer zurück. Die Stadt habe die Beschaffungskredite nicht am Parlament vorbeimanövrieren wollen. Den Entscheid des Bezirksrats nehme die Stadt zur Kenntnis.
Feldmann verweist noch einmal auf die Gemeindeordnung, in der festgehalten sei, dass sich die Stadt Uster dem Netto-null-Ziel bei kommunalen Fahrzeugen bis 2030 verpflichtet habe. Dieser Rechtssatz sei aus Sicht des Stadtrats verbindlich und nicht nur eine nicht verpflichtende «Stossrichtung», wie es im Entscheid des Bezirksrats heisse. Deshalb habe der Stadtrat die Beschaffung als gebundene Ausgabe bewilligt.
Der Stadtrat sei überrascht über die Argumentation des Bezirksrats. «Diese Feststellung wirft wichtige demokratiepolitische Fragen auf, wie verpflichtend Aufträge aus Volksabstimmungen an Behörden sind», schreibt Feldmann. Der Stadtrat habe deshalb zur Klärung der Frage, wie ernst Volksentscheide zu nehmen sind, die Überprüfung des Entscheids des Bezirksrats an das Verwaltungsgericht weitergereicht.