Auch im Gefängnis können Beleidigungen Folgen haben
Ein Fall aus Hinwil
Dort, wo das Klima rauer ist als im normalen Leben, ist nicht automatisch auch die Schwelle für eine Strafanzeige höher. Das erfuhr ein Inhaftierter in Hinwil.
In einem Gefängnis herrschen nicht nur andere Sitten als in der Freiheit, sondern auch andere Töne. Dass damit aber auch die Schwelle viel höher liegt, bis solche Töne Konsequenzen haben, ist nicht garantiert.
«Hurensohn»
So ereignete sich im Vollzugszentrum Bachtel (VZB) ob Hinwil eine vergleichsweise harmlose Szene, die im normalen Leben wahrscheinlich in kürzester Zeit vergessen gewesen wäre. Im VZB werden Freiheitsstrafen im sogenannten offenen Setting vollzogen, also unter komfortableren Bedingungen als in einem Gefängnis.

