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Justiz

Ein Fall aus Hinwil

Auch im Gefängnis können Beleidigungen Folgen haben

Eine Beleidigung im Vollzugszentrum Bachtel wurde für einen Inhaftierten teuer.

Auch im Gefängnis können Beleidigungen Folgen haben

Ein Fall aus Hinwil

Dort, wo das Klima rauer ist als im normalen Leben, ist nicht automatisch auch die Schwelle für eine Strafanzeige höher. Das erfuhr ein Inhaftierter in Hinwil.

In einem Gefängnis herrschen nicht nur andere Sitten als in der Freiheit, sondern auch andere Töne. Dass damit aber auch die Schwelle viel höher liegt, bis solche Töne Konsequenzen haben, ist nicht garantiert.

«Hurensohn»

So ereignete sich im Vollzugszentrum Bachtel (VZB) ob Hinwil eine vergleichsweise harmlose Szene, die im normalen Leben wahrscheinlich in kürzester Zeit vergessen gewesen wäre. Im VZB werden Freiheitsstrafen im sogenannten offenen Setting vollzogen, also unter komfortableren Bedingungen als in einem Gefängnis.

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