Kosovare wird nach diversen Delikten ausgeschafft
Das Bezirksgericht Uster spricht einen Mann von Vergewaltigungsvorwürfen frei. Wegen Wirtschaftsdelikten muss er dennoch ins Gefängnis – und danach das Land verlassen.
Mit einem ganzen Bündel schwerwiegender Anklagepunkte war ein 59-jähriger Kosovare konfrontiert, der kürzlich vor dem Bezirksgericht Uster stand. Die heftigsten standen im Zusammenhang mit seiner ehemaligen Geliebten: mehrfache Vergewaltigung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Drohung. Kennengelernt haben sich die beiden je nach Darstellung der Beteiligten 2011 oder 2015.
Die heute 41-jährige Kosovarin erklärte, dass der sexuelle Kontakt mit dem Familienvater zu Beginn der Affäre einvernehmlich gewesen sei. Als sie das nicht mehr gewollt habe, sei sie von ihm über Jahre hinweg mit der Veröffentlichung nachteiliger Informationen und intimer Fotos unter Druck gesetzt worden, um die Beziehung aufrechtzuerhalten. Zwischen 2021 und 2023 soll es zu mehreren sexuellen Übergriffen gekommen sein.
Der Beschuldigte ist der Prototyp eines Falls, für den der Landesverweis überhaupt erst eingeführt wurde.
Anwältin des Opfers
Die Staatsanwaltschaft beschrieb Vorfälle in einer Wohnung in Dübendorf, in einem Solarium sowie in einem Hotel in Wallisellen. Der Mann soll die Frau geschlagen, bedroht und gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben.
Eingesperrt im Hotel
Besonders detailliert geschildert wurde ein Vorfall vor zweieinhalb Jahren in einem Zürcher Hotel. Die Frau habe dem Mann dort mitgeteilt, dass sie die Affäre definitiv beenden wolle. Daraufhin soll er sie am Verlassen des Zimmers gehindert, geschlagen, beschimpft und während rund vier Stunden festgehalten haben.
Die Frau erlitt laut Anklage mehrere blaue Flecken sowie Brüche zweier Rippen. Zudem wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, sie an dem Tag mehrfach sexuell genötigt und vergewaltigt zu haben. Erst am Nachmittag habe er ihr erlaubt, das Zimmer zu verlassen.
Auch nach diesem Vorfall habe der Mann die Frau weiter bedrängt und sie trotz Kontaktverboten wiederholt angerufen, ihr Nachrichten auf der Combox hinterlassen und SMS geschickt. In Zürich sei sie eines Tages von dem Mann auf offener Strasse angesprochen worden, worauf er ihr gedroht habe, ihr Leben zu zerstören.
Die Anwältin der Frau sagte in ihrem Plädoyer: «Der Beschuldigte ist der Prototyp eines Falls, für den der Landesverweis überhaupt erst eingeführt wurde.»
Attacke mit dem Brotmesser
Komplett anders lief die Beziehung nach Darstellung des Angeklagten ab. Dieser erhob seinerseits schwere Vorwürfe gegen die Frau. Er beschrieb vor Gericht, wie er jahrelang von ihr erpresst worden sei. Laut Anklage flossen über die Jahre insgesamt rund 580’000 Franken. Das meiste sei in bar übergeben worden, sagte der Mann. Deswegen könne er die Transaktionen auch nicht belegen. Und als er einmal eine Zahlung verweigert habe, sei die Frau in ihrer Wohnung in Dübendorf mit dem Brotmesser auf ihn losgegangen und habe viermal auf ihn eingestochen, worauf er Verletzungen an der linken Brust erlitten habe.
Der Beschuldigte gab an, er sei eingeschüchtert worden, und erzählte von mafiösen Beziehungen der Frau. Durch diese habe er Angst um seine vier Kinder, seine Ehefrau und sich selbst gehabt.
Eine Erpressung stritt die Frau ab. Vor Gericht gab sie lediglich zu, ab und an Geschenke wie eine Tasche, ein Kleid oder auch mal etwas Geld von ihrem damaligen Liebhaber bekommen zu haben.
Beide traten damit vor dem Bezirksgericht zugleich als Täter und als Opfer auf. Die Staatsanwaltschaft forderte für die Frau wegen versuchter Tötung, Erpressung und Körperverletzung – sie wurde ausserdem beschuldigt, ein Glas nach dem Mann geworfen zu haben – neun Jahre und acht Monate Gefängnis sowie einen Landesverweis von zehn Jahren. Zusätzlich wollte der Mann von seiner ehemaligen Geliebten Schadenersatz, Genugtuung und Entschädigung in Höhe von insgesamt rund 165’000 Franken plus Zinsen.
Dem mittlerweile geschiedenen Mann drohten für die vorgeworfenen Beziehungsdelikte ebenfalls harte Strafen. Doch er wurde in dieser Sache vom Gericht freigesprochen und nur dafür bestraft, dass er die Frau telefonisch kontaktierte, obwohl ihm das von Amtes wegen verboten war.
Zweifel an den Übergriffen
Der Richter sprach in der Urteilsverkündung von einer jahrelangen «toxischen Beziehungssituation», von der sowohl die Frau als auch der Mann in unterschiedlicher Art und Weise profitiert hätten. Zweifel an den Vergewaltigungen hegte das Gericht, weil die Frau in einer ersten Einvernahme noch nichts davon gesagt hatte. Erst ein halbes Jahr später seien die schweren Vorwürfe erhoben worden.
Es sei zwar psychologisch erklärbar, dass erst das Schamgefühl habe verarbeitet werden müssen. Dennoch kann laut dem Richter nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Treffen der beiden auch anders abgespielt hätten als bei einer Vergewaltigung. So habe sich die Frau etwa nach den angegebenen Übergriffen trotzdem immer wieder mit dem Mann getroffen.
Auf der anderen Seite bezweifelte der Richter ebenfalls die Messerattacke der Frau. Zumal der Mann unter anderem bei der Polizei erzählt hatte, er habe sich die Messerstiche beim Versuch zugezogen, einen Streit zu schlichten, und an dieser Version über vier Jahre festgehalten hatte. Zudem hatte er die Anzahl Messerstiche immer wieder anders angegeben.
Auch die Erpressung war für das Gericht nicht schlüssig dargelegt. «Die Aussagen dazu waren völlig unausgereift und wechselhaft», sagte der Richter. Allgemein bezeichnete er das Aussageverhalten des Angeklagten als «wild und unbeständig». «Für eine Verurteilung der Beschuldigten reicht das hinten und vorne nicht.» Die Kosovarin, die bei der Urteilsverkündung nicht mehr anwesend war, wurde somit freigesprochen.
Mehrfacher Betrug und Urkundenfälschung
Der bereits mehrfach vorbestrafte Kosovare war allerdings noch nicht aus dem Schneider. Bei dem Verfahren nahm die Justiz zusätzlich sein Berufsleben unter die Lupe und erhob zahlreiche Anklagepunkte gegen ihn.
So soll er eine GmbH übernommen und als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer geleitet haben. Doch eine Buchhaltung war dem Mann offenbar nicht wichtig. Auch Belege über die Einnahmen und Ausgaben bewahrte er nicht auf, sodass die Vermögenslage der GmbH nie erkennbar war. Offenbar war der Angeklagte mit der Firma nie geschäftlich aktiv und bezahlte folglich auch keine Rechnungen.
Das hielt ihn jedoch nicht davon ab, im Juni 2020 einen Covid-19-Kredit zu unterschreiben, wobei er einen Umsatzerlös von 500'000 Franken angab und dafür ein Darlehen von 50'000 Franken erhielt. Kurz darauf stellte er ein Gesuch um Ausrichtung von Kurzarbeitsentschädigungen für seine Ehefrau und zwei seiner Söhne. Doch nachweislich arbeiteten diese gar nicht in seiner Firma. Dennoch beantragte er für die folgenden elf Monate Kurzarbeit und erschlich sich insgesamt rund 138'000 Franken beim Amt für Wirtschaft und Arbeit.
Dies ist längst nicht das einzige Vergehen, und die Liste der Gläubiger ist entsprechend lang. Bei Versicherungen, verschiedenen Gemeinde- und Kantonsämtern oder Dienstleistungsunternehmen hat der Mann insgesamt Schulden in Höhe von 200’000 Franken.
Seine GmbH geriet rasch in Schieflage und musste Konkurs anmelden. Der derzeit arbeitslose Mann bekommt wegen eines Unfalls Krankentaggeld, wobei das meiste gleich wieder vom Betreibungsamt einkassiert wird. Zuvor gelang es ihm jedoch, dem Betreibungsamt Einkünfte zu verheimlichen, mit denen er eigentlich seine Gläubiger hätte bezahlen müssen.
Gefängnis, Ausschaffung, Geldforderungen
Schliesslich wurde der Mann für die diversen Wirtschaftsdelikte mit 42 Monaten Gefängnis bestraft, wobei sechs Monate davon noch von einer früheren bedingten Strafe dazukamen.
Schwer dürfte für ihn auch der Landesverweis von sechs Jahren wiegen, der nach der Haftstrafe vollzogen wird. Zudem erhielt er ein dreijähriges Berufsverbot aufgebrummt und muss diverse monetäre Forderungen begleichen sowie eine Busse bezahlen. Insgesamt macht das einen Betrag in Höhe von rund 64’000 Franken aus. Dabei drohen dem Mann noch weitere Zahlungen, wenn beispielsweise die Frau oder ein Gläubiger einen Zivilprozess anstösst. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bei der Urteilsverkündung war der 59-Jährige nicht mehr anwesend. Wenige Stunden nach Beginn des Gerichtsverfahrens meldete er dem Gericht, dass eine nahe Verwandte gestorben sei und er für die Beerdigung in den Kosovo reisen müsse. Mit einem eilends bestellten Totenschein konnte er dies belegen.

