Den eigenen Bruder auf Facebook verleumdet
Frau aus dem Oberland bestraft
Er sei ein Mörder, schrieb eine Frau aus dem Oberland auf Facebook über ihren Bruder. Dafür wurde sie nun verurteilt.
Nicht nur, was jemand von aussenstehenden Personen hält, sondern auch, was man so über Mitglieder der eigenen Familie denkt, ist täglich auf den sozialen Medien nachzulesen. Einen der nicht allzu häufigen Fälle, wo innerfamiliäre Informationen dann strafrechtliche Folgen hatten, hat die regionale Staatsanwaltschaft kürzlich per Strafbefehl abgeschlossen.
«Mörder und Monster»
Eine Frau, die im Bezirk Pfäffikon wohnt, hatte auf Facebook mehrere Einträge über ihren Bruder gemacht. Sowohl im Dialekt ihres akfrikanischen Heimatlands sowie auf Deutsch bezeichnete sie ihn laut Strafbefehl unter anderem als «Mörder und Monster». Und sie schrieb: «Dieser Typ ist ein Frauenschläger.» Weil der Bruder derart negative Eigenschaften habe, bringe er «Schande über die Familie».
Kosten von mindestens 1300 Franken
Da die Frau wusste, dass die Behauptung, ihr Bruder sei ein Mörder, nicht zutraf, und der Bruder Strafanzeige erstattete, wurde die heute 44-Jährige nun verurteilt. Wegen Verleumdung erhielt sie eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 60 Franken.
Zahlen muss sie eine zusätzlich ausgesprochene Busse von 500 Franken sowie Verfahrenskosten von 800 Franken. Und es könnte nicht bei diesen 1300 Franken Kosten bleiben: Eine vom Bruder ebenfalls eingereichte Zivilklage wurde auf den Zivilweg verwiesen. Das heisst, dieses Verfahren könnte dann weitere finanzielle Folgen für die Frau haben.
