Abo

Justiz

Mehrjährige Freiheitsstrafe

32-Jähriger soll Schweizerin in Prostitution getrieben haben

Das Bezirksgericht Uster verurteilte ihn bereits vorinstanzlich wegen Förderung der Prostitution. Nun verurteilte ihn das Obergericht auch noch wegen Menschenhandels zu einer unbedingten Freiheitsstrafe.

32-Jähriger soll Schweizerin in Prostitution getrieben haben

Mehrjährige Freiheitsstrafe

Das Bezirksgericht Uster verurteilte ihn bereits vorinstanzlich wegen Förderung der Prostitution. Nun verurteilte ihn das Obergericht auch noch wegen Menschenhandels zu einer unbedingten Freiheitsstrafe.

Ein 32-Jähriger soll eine geistig beeinträchtigte Frau in die Prostitution getrieben und sich anschliessend durch ihren Verdienst bereichert haben. An der Verhandlung vor dem Obergericht am Montag äusserte er sich nicht zu den Vorwürfen.

Der Mann soll nach der Masche eines «Loverboys» der Frau vorgespielt haben, dass er sie liebe. Anschliessend sei er mit ihr eine Beziehung eingegangen, habe sie aber sehr schnell von ihrer Familie und Freunden abgeschottet. So zumindest sieht es die Anklage.

Bereits nach wenigen Wochen habe er dann auf ihren Namen Dinge im Internet gekauft. Damit verursachte der Mann Schulden. Es seien ihre Schulden, die sie begleichen müsse, habe er ihr weisgemacht. Die Frau habe sich daraufhin in die Prostitution begeben, da sie keinen anderen Ausweg gesehen habe.

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.