32-Jähriger soll Schweizerin in Prostitution getrieben haben
Mehrjährige Freiheitsstrafe
Das Bezirksgericht Uster verurteilte ihn bereits vorinstanzlich wegen Förderung der Prostitution. Nun verurteilte ihn das Obergericht auch noch wegen Menschenhandels zu einer unbedingten Freiheitsstrafe.
Ein 32-Jähriger soll eine geistig beeinträchtigte Frau in die Prostitution getrieben und sich anschliessend durch ihren Verdienst bereichert haben. An der Verhandlung vor dem Obergericht am Montag äusserte er sich nicht zu den Vorwürfen.
Der Mann soll nach der Masche eines «Loverboys» der Frau vorgespielt haben, dass er sie liebe. Anschliessend sei er mit ihr eine Beziehung eingegangen, habe sie aber sehr schnell von ihrer Familie und Freunden abgeschottet. So zumindest sieht es die Anklage.
Bereits nach wenigen Wochen habe er dann auf ihren Namen Dinge im Internet gekauft. Damit verursachte der Mann Schulden. Es seien ihre Schulden, die sie begleichen müsse, habe er ihr weisgemacht. Die Frau habe sich daraufhin in die Prostitution begeben, da sie keinen anderen Ausweg gesehen habe.

