Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Abo

Justiz

Bezirksgericht Hinwil

Vater verletzte sein Baby massiv – aber ins Gefängnis muss er nicht

Ein Oberländer, der sein kleines Kind erheblich verletzt hatte, musste sich vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten.

Als das Baby schreiend dalag, packte es sein Vater und schwang es kraftvoll nach oben. (Symbolbild)           

Foto: Unsplash

Vater verletzte sein Baby massiv – aber ins Gefängnis muss er nicht

Bezirksgericht Hinwil

Gleich mehrere Knochenbrüche hat ein Oberländer seinem Baby zugefügt. Die Strafe dafür wird er jedoch wenig spüren.

Wer die äusserst kurze Anklageschrift zu dem Fall liest und den ebenso kurzen Prozess besuchte, der vor ein paar Tagen am Bezirksgericht Hinwil stattfand, könnte meinen, es gehe um eine banale Geschichte. Doch es geht um eine Gewalttat von erheblicher Schwere an einem Kind in der allerersten Phase seines Lebens.

Baby nach oben geschwungen

Passiert ist die Sache in einer Frühlingsnacht vor zwei Jahren im Zürcher Oberland. Ein Mann hatte sein Baby gepackt, das gemäss Anklageschrift «schreiend auf dem Sofa» lag. Er hielt das Kind an einem Arm und einem Bein, schwang es «mutwillig mit Wucht nach oben» und presste es anschliessend fest an sich.

Diese Gewalteinwirkung, dieses «rabiate Vorgehen», wie es in der Anklage heisst, hatte massive Auswirkungen auf den kleinen Körper. Das Baby erlitt sechs Knochenbrüche: an einem Arm, an den Füssen, an den Rippen.

Hohe Opferschutz-Auflagen

Mehr zur Sache – zum Beispiel, weshalb der Vater das Kind packte und was sein in diesem Fall nicht irrelevanter Beruf ist – darf hier nicht geschrieben werden. Dies, weil die Beiständin des Kinds zum Schutz des Opfers weitgehende Auflagen in Bezug auf eine Medienberichterstattung gefordert hatte. Wie meistens in solchen Fällen hatte das Gericht diese Einschränkungen bewilligt.

Die Sache kam aus, weil die Eltern das verletzte Kind ins Spital brachten. Von dort aus wurden dann Ermittlungen angestossen.

20 Monate bedingt

Der Mann war voll geständig, und etwas vom wenigen, das er an der Verhandlung sagte, war: «Ich bereue sehr, was ich gemacht habe.» Der Prozess gegen ihn war im abgekürzten Verfahren durchgeführt worden. Das Gericht bestätigte den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft: Schuldspruch wegen einfacher Körperverletzung, begangen an einer wehrlosen oder schutzbefohlenen Person.

Die Strafe: 20 Monate Gefängnis bedingt. Lässt sich der Mann, der nach der Tat zwei Tage in Haft sass, die nächsten zwei Jahre nichts Gravierendes zuschulden kommen, wird er also nicht hinter Gitter müssen.

Kind erhält Genugtuungszahlung

Diejenige Komponente des Urteils, die er spüren wird, ist damit einzig die finanzielle. Der Vater muss seinem Kind nämlich eine Genugtuung von 5000 Franken zahlen sowie für allfällige Folgeschäden der Knochenbrüche geradestehen. Zudem hat er die Verfahrenskosten von rund 6600 Franken zu übernehmen.

Das für Laien möglicherweise nicht nachvollziehbare Urteil mit der bedingten Freiheitsstrafe für einen Gewaltakt gegenüber einem Baby entspricht den Usanzen in der Schweiz und ist rechtlich in Ordnung. Der Hinwiler Einzelrichter, der den Fall behandelte, sagte am Schluss des Prozesses: «Die Strafe ist angemessen. Und es ist keine milde Strafe.» Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wird es aber mit grösster Wahrscheinlichkeit werden, da sowohl die Anklageseite wie auch der Beschuldigte damit einverstanden sind.

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns